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Einkommensgrenze zu hoch: Landkreistag fordert stärkere Beteiligung der Kinder an Heimkosten der Eltern

Einkommensgrenze zu hoch: Landkreistag will Kinder mehr bei Heimkosten der Eltern beteiligen

Erwachsene Kinder sind derzeit nur dann verpflichtet, für die Pflegekosten ihrer Eltern aufzukommen, wenn ihr Einkommen über 100.000 Euro jährlich liegt. Die Gesundheitsministerin plant, diese Einkommensgrenze zu reduzieren. Der Deutsche Landkreistag befürwortet dieses Vorhaben ausdrücklich.

Der Deutsche Landkreistag unterstützt den Vorschlag von Gesundheitsministerin Nina Warken, die finanzielle Beteiligung der Kinder an den Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern zu erhöhen. Achim Brötel, Präsident des Landkreistages, betonte gegenüber der „Rheinischen Post“ die Notwendigkeit, die bisherige Einkommensgrenze für Unterhaltspflichten zu senken. Aktuell werden Kinder erst ab einem Jahresbrutto von über 100.000 Euro zur Kasse gebeten. „Diese Grenze erscheint uns eindeutig zu hoch“, erklärte Brötel.

Im geplanten Pflegeneuordnungsgesetz von Warken ist vorgesehen, den Freibetrag von 100.000 Euro Jahreseinkommen aufzuheben. Brötel betonte: „Der Sozialstaat soll diejenigen unterstützen, die sich nicht selbst helfen können. Es gibt jedoch keine sachliche Rechtfertigung dafür, privates Vermögen und damit verbundene Erbansprüche auf Kosten der Allgemeinheit zu schonen.“ Eine Absenkung der Grenze sei nicht nur gerecht, sondern würde auch die kommunalen Sozialhilfeträger entlasten.

Außerdem forderte Brötel eine Überarbeitung der Schenkungsregelungen: „Es wäre ebenso sinnvoll, größere Vermögen der Pflegebedürftigen selbst einzubeziehen. Die Sozialämter beobachten zunehmend, dass Eltern Vermögen, insbesondere Immobilien, an ihre Kinder übertragen, um im Pflegefall den Zugriff der Sozialhilfeträger zu verhindern.“

Zunächst übernimmt das Sozialamt die Kosten

Die Anrechnungsgrenzen wurden 2019 von der damaligen schwarz-roten Koalition eingeführt. Grundsätzlich springt zunächst das Sozialamt mit „Hilfe zur Pflege“ ein, wenn Betroffene die Heimkosten nicht selbst tragen können. Häufig forderten die Behörden jedoch später von den Kindern eine Rückerstattung, sofern sie den Aufwand für solche Verfahren nicht scheuten.

Der frühere Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) begründete das Angehörigenentlastungsgesetz bei dessen Einführung damit, dass Pflegebedürftigkeit sowohl emotional als auch organisatorisch belastend sei und Angehörige vor unvorhersehbaren finanziellen Risiken geschützt werden sollten. Im Bundesdurchschnitt mussten Betroffene zuletzt im ersten Jahr für einen Heimplatz monatlich 3.245 Euro aus eigener Tasche bezahlen.