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Beschwerde abgelehnt: Tschechien liefert Neonazi Liebich an Deutschland aus

Beschwerde scheitert: Tschechien darf Neonazi Liebich ausliefern

Die Auslieferung von Marla Svenja Liebich an Deutschland ist durch Tschechien genehmigt worden. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts in Prag bestätigte, dass Liebichs Einsprüche gegen die Auslieferung zurückgewiesen wurden.

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich darf von Tschechien an Deutschland übergeben werden. Das Oberlandesgericht Prag verwarf die Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Auslieferung mit der Begründung, dass diese unbegründet seien. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung der vorherigen Instanz.

Bereits Anfang Juni hatte das Landgericht Pilsen (Plzen) in Tschechien entschieden, dass Liebich an die deutschen Behörden zur Verbüßung ihrer Haftstrafe überstellt werden soll. In Deutschland war sie wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.

Liebich hatte erklärt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, da sie befürchte, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Außerdem stellte sie einen Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin, die den Fall in Pilsen bearbeitete. Beide Anträge wurden nun in einer nicht-öffentlichen Sitzung abgelehnt. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig. Die Sprecherin des Gerichts erklärte, dass die Auslieferung gewöhnlich innerhalb von zehn Tagen durchgeführt wird und die Polizei dafür verantwortlich ist.

Theoretisch könnte Liebich noch das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) anrufen, was jedoch als unwahrscheinlich gilt. Die endgültige Entscheidung über die Auslieferung trifft der tschechische Justizminister Jeronym Tejc. Der Jurist, einst Mitglied der Sozialdemokraten, wurde von der rechtspopulistischen Partei ANO des Ministerpräsidenten und Milliardärs Andrej Babis für das Amt nominiert.

Nach monatelanger europaweiter Fahndung wurde Liebich am 9. April im tschechischen Krasna bei Asch (As), nahe der deutschen Grenze, festgenommen. Derzeit befindet sich die 55-Jährige in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, das für seine strengen Haftbedingungen bekannt ist. Dort sind über 1200 Gefangene untergebracht, darunter auch Schwerverbrecher.

Wird Liebich an die deutschen Behörden übergeben, ist mit einer Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz zu rechnen. Im Juli 2023 wurde sie vom Amtsgericht Halle verurteilt – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven. Nach der Verurteilung ließ Liebich ihr Geschlecht von männlich auf weiblich ändern und änderte zudem ihren Vornamen von Sven zu Marla Svenja. Kritiker sehen darin eine Provokation und sprechen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.