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Dobrindt eröffnet Zentrum am BER: 40 Plätze für Asyl-Außengrenzverfahren bereit

Dobrindt kommt zur Eröffnung: Am Flughafen BER gibt es 40 Plätze für Asyl-Außengrenzverfahren

Nach jahrelangen Verhandlungen beginnt nun der praktische Test des neuen europäischen Asylsystems, der auch Brandenburg betrifft. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt besucht den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER), um die Einsatzbereitschaft der Regierung zu demonstrieren.

Zum Start der neuen EU-Asylregelungen hat am BER ein Zentrum für Außengrenzverfahren seinen Betrieb aufgenommen. Dobrindt betonte bei seinem Besuch, dass man „klar zeigen wolle, dass wir gut vorbereitet sind“.

In diesem Zentrum sollen Menschen, die per Flugzeug ankommen und nach der Landung Asyl beantragen, ein beschleunigtes Asylverfahren durchlaufen. Antragsteller, denen kein Schutz gewährt wird, sollen direkt vor Ort abgeschoben werden können. Die Bundespolizei übernimmt die Registrierung, während die Behörden Brandenburgs für Unterbringung und weitere Abläufe zuständig sind.

Das von der EU beschlossene beschleunigte Verfahren gilt allerdings nur für Personen aus Herkunftsländern, deren Bürger selten Schutz erhalten, für diejenigen mit falschen Identitätsangaben sowie für Personen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft sind. Asylsuchende aus Afghanistan fallen derzeit nicht in diese Kategorie.

Deutschland stellt bundesweit 374 Plätze für Außengrenzverfahren zur Verfügung, davon befinden sich 40 am Flughafen Berlin-Brandenburg. Weitere Standorte sind unter anderem Frankfurt am Main und München, mit geplanten Einrichtungen in Pforzheim und Düsseldorf.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird die Außengrenzverfahren und die vorgeschalteten Überprüfungen, das sogenannte Screening, beobachten und auf mögliche Missstände aufmerksam machen.

Bungalow mit Etagenbetten

Das Gebäude nahe dem BER, ein Bungalow mit Etagenbetten, ist kein Neubau, sondern wurde bereits für sogenannte Flughafenverfahren genutzt. Diese Schnellverfahren richteten sich an Menschen ohne gültigen Pass sowie an Personen aus sicheren Herkunftsländern. Laut Brandenburgs Sozialminister René Wilke (SPD) waren das zuletzt etwa zehn bis zwölf Personen pro Monat.

Das Bundesinnenministerium erklärte: „Deutschland hat bereits in den vergangenen Monaten nationale Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung irregulärer Migration ergriffen.“ Mit dem Start des Europäischen Asyl- und Migrationspakts folgt nun ein weiterer bedeutender Schritt auf europäischer Ebene.

Auf die Frage zu den deutschen Binnengrenzkontrollen antwortete Dobrindt, diese seien „ein Übergangssystem hin zu einem europäischen Außengrenzschutz“ und derzeit noch notwendig.

Pro Asyl sieht jedoch noch viele offene Fragen, wie die asylrechtliche Praxis nach dem 12. Juni sowie in den kommenden Monaten und Jahren im Detail aussehen wird. Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin der Flüchtlingsrechtsorganisation, erwartet basierend auf den Gesetzestexten eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden sowie mehr „beschleunigte Asylverfahren mit eingeschränktem Rechtsschutz“.

Karsten Dietze, Flucht- und Migrationsexperte bei Save the Children, warnt vor Gefahren für Kinder: „Im Rahmen der Geas-Reform drohen Kinderrechte vernachlässigt zu werden.“ Die Unterbringung von Familien in haftähnlichen Einrichtungen für bis zu sechs Monate könne erhebliche psychische und gesundheitliche Schäden bei Kindern verursachen.