GEAS wird wirksam: Ab Freitag gilt an den EU-Außengrenzen die „Fiktion der Nicht-Einreise“
Ab diesem Freitag tritt die überarbeitete Fassung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, kurz GEAS, in Kraft. Ziel der neuen Bestimmungen ist es, insbesondere das fehlende Vertrauen unter den EU-Mitgliedsstaaten zu reduzieren, erklärt Migrationsexpertin Susan Fratzke. „Wenn GEAS erfolgreich ist, besteht die Hoffnung, dass in ein bis zwei Jahren einige Grenzkontrollen wieder abgeschafft werden können.“
GEAS wird sich besonders dann bewähren müssen, „wenn sich die Migrationssituation verändert“, so Fratzke weiter. „Ändert sich beispielsweise die Lage im Libanon und mehr Menschen versuchen, nach Griechenland zu gelangen, stellt sich die Frage, welche Konsequenzen drohen, falls ein Mitgliedstaat die GEAS-Vorgaben nicht vollständig umsetzt.“
Susan Fratzke: Die EU-Kommission weiß, wie gut die einzelnen Länder vorbereitet sind, da ihr die Umsetzungspläne vorliegen. Allerdings haben viele Mitgliedsstaaten aus unterschiedlichen politischen Gründen entschieden, diese Pläne nicht öffentlich zu machen.
Welche Gründe gibt es dafür?
Einige Länder haben öffentlich erklärt, dass sie GEAS nicht mittragen wollen, arbeiten jedoch hinter verschlossenen Türen trotzdem an entsprechenden Maßnahmen. So etwa Polen: Offiziell lehnt Polen GEAS ab, doch in der Praxis findet eine gewisse Kooperation statt.
Wie beurteilt die EU-Kommission den aktuellen Vorbereitungsstand?
Die Kommission hat die Umsetzungspläne der Mitgliedsstaaten analysiert und Anfang Mai einen Bericht veröffentlicht, der sowohl Fortschritte als auch Defizite aufzeigt. Insgesamt bewertet die Kommission die bisherige Entwicklung positiv, weist jedoch darauf hin, dass es eine Übergangsphase geben wird und nicht alle Maßnahmen bis zum 12. Juni vollständig umgesetzt sein werden.
Die EU-Kommission hat die Bundesregierung aufgefordert, dringend Kapazitäten für Asyl-Grenzverfahren an Flughäfen auszubauen und Probleme mit dem Eurodac-System zu beheben, das biometrische Daten von Asylsuchenden speichert. Liegt Deutschland als vermeintlicher Musterschüler bei GEAS tatsächlich zurück?
Das ist eine mögliche Sichtweise. Normalerweise ist Deutschland gut auf solche Maßnahmen vorbereitet. Dennoch wurde festgestellt, dass Deutschland bei der Umsetzung von GEAS im Rückstand ist.
Woran liegt das?
Das föderale System ist ein Hauptgrund: Die Bundesländer sind für viele Aspekte von GEAS verantwortlich. Schwierigkeiten bestehen vor allem beim Datenaustausch zwischen den Ländern und auch zwischen Ländern und Bundesbehörden. Eurodac ist für Deutschland zudem Neuland, da es keine EU-Außengrenzen besitzt. Zudem erfordert der Ausbau von Grenzverfahren an Flughäfen hohe Investitionen, und geeignete Flächen sind oft schwer zu finden.
Was passiert, wenn einige Mitgliedsstaaten GEAS umsetzen und andere nicht?
Meiner Einschätzung nach bemühen sich die meisten Staaten um die Umsetzung des Asylpakts. Ob das ausreicht, wird sich zeigen, wenn sich die Migrationsbedingungen ändern. Beispielsweise bei einer Verschärfung der Situation im Libanon und einem Anstieg der Flüchtlingszahlen nach Griechenland wird sich zeigen, wie mit Staaten umgegangen wird, die GEAS nicht vollständig erfüllen.
Welche Folgen könnte das haben?
Die Kommission könnte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das betreffende Land einleiten. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass zunächst eine Zusammenarbeit erfolgt, um bestehende Mängel zu beheben. Die EU-Kommission hat ihre Strukturen angepasst und mehr Personal bereitgestellt, um die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung von GEAS direkt zu unterstützen – ein völlig neuer Ansatz.
Wie ist das normalerweise?
Üblicherweise überlässt die Kommission die Umsetzung den Mitgliedsstaaten. Diesmal wird jedoch eine engere Zusammenarbeit angestrebt, um Probleme frühzeitig zu erkennen. GEAS bringt nicht nur neue Anforderungen mit sich, sondern etabliert auch einen Solidaritätsmechanismus und einen Solidaritätspool.
Was ist der Solidaritätspool?
Die Kommission ermittelt, welche Staaten besonders belastet sind, und stellt ihnen aus dem Solidaritätspool finanzielle Mittel oder Kapazitäten für die Aufnahme von Schutzsuchenden zur Verfügung. Gleichzeitig kann sie feststellen, wenn ein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, und dann Geldmittel oder Umverteilungsplätze verweigern. Ein Staat, der den Pakt nicht einhält, verliert somit den Anspruch auf diese Unterstützung.
Der Solidaritätsmechanismus ist zentral für GEAS, oder?
Ja, der Solidaritätsmechanismus zählt zu den beiden wichtigsten Neuerungen neben den Grenzverfahren. Beide Elemente sind eng miteinander verknüpft.
Was ändert sich bei den Grenzverfahren?
Zukünftig gilt an den Außengrenzen die sogenannte „Fiktion der Nicht-Einreise“, wie sie bereits an Flughäfen Anwendung findet: Eine Person befindet sich zwar physisch auf EU-Gebiet, wird rechtlich jedoch so behandelt, als wäre sie nicht eingereist. Wird im Grenzverfahren festgestellt, dass kein Asylanspruch besteht, wird die Person zurückgewiesen. Für das Funktionieren des Gesamtkonzepts sind sowohl der Solidaritätsmechanismus als auch die Grenzverfahren entscheidend.
Da die Verteilung der Asylsuchenden künftig solidarischer erfolgen soll, werden einige Länder mehr Flüchtlinge aufnehmen müssen. Welche Staaten sind hierbei die „Verlierer“ der GEAS-Reform?
Das Ziel ist, dass bei funktionierenden Grenz- und Dublin-Verfahren weniger Weiterwanderung von den Außengrenzen in andere EU-Staaten stattfindet. Personen ohne begründeten Asylanspruch werden an der Grenze zurückgewiesen und zurückgeführt.
Ein wichtiger Punkt im Solidaritätspool ist die Anrechnung: Wenn etwa Asylsuchende von Griechenland nach Deutschland gelangen und Deutschland entscheidet, deren Anträge selbst zu bearbeiten, anstatt sie zurückzuschicken – was in den letzten Jahren häufig der Fall war –, gilt dies als solidarische Leistung. Deutschland muss dann keine zusätzlichen Plätze im Solidaritätspool bereitstellen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt möchte die Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen auch nach Inkrafttreten von GEAS fortsetzen. Erst wenn der Schutz der EU-Außengrenzen verbessert ist, könne über eine Aufhebung der Kontrollen gesprochen werden.
Eines der Hauptprobleme, das GEAS beheben soll, ist das mangelnde Vertrauen zwischen den Mitgliedsstaaten. Das ist der wichtigste Effekt, den GEAS erzielen kann: Vertrauen wiederherzustellen. Wenn GEAS funktioniert, besteht die Hoffnung, dass in den nächsten ein bis zwei Jahren einige Grenzkontrollen wegfallen. Ich wohne an der deutsch-französischen Grenze und hoffe, bald ohne Halt an einer Kontrollstelle nach Frankreich fahren zu können.
Die bisherigen Dublin-Regeln sahen vor, dass ein Asylantrag dort bearbeitet wird, wo ein Antragsteller erstmals die EU-Außengrenze erreicht. Das hat nicht funktioniert. Warum soll GEAS besser funktionieren?
Unter Dublin gab es Ausnahmen: Wenn Griechenland etwa zu lange mit der Rücknahme einer Person zögerte, übernahm Deutschland die Zuständigkeit. Diese Regel fällt weg. Zudem verbessert GEAS das Eurodac-System, um Fingerabdrücke effektiver zu erfassen. So sollen Fälle, bei denen kein begründeter Asylanspruch vorliegt, leichter erkannt werden.
Menschenrechtsorganisationen kritisieren GEAS scharf. Gibt es Risiken für Menschenrechtsverletzungen?
GEAS soll Verfahren beschleunigen, dabei aber Mindeststandards gewährleisten, etwa bei rechtlichem Beistand oder Zugang zu Dolmetschern. Theoretisch sind diese Vorgaben in den Verordnungen verankert. Die Frage ist, ob sie in der Praxis eingehalten werden. Menschenrechtsorganisationen zweifeln daran, dass Länder wie Griechenland oder Bulgarien künftig alle Standards erfüllen.
Amnesty International befürchtet, GEAS könne zu mehr illegalen Pushbacks und Gewalt an den EU-Außengrenzen führen. Teilen Sie diese Sorge?
Die Reform enthält keine speziellen Regelungen zu Pushbacks. Es besteht jedoch die Befürchtung, dass einige Staaten an den Außengrenzen versucht sein könnten, Pushbacks anzuwenden, da sie verpflichtet sind, Grenzverfahren durchzuführen und die Betroffenen währenddessen im Land zu halten. Dies könnte einen Anreiz schaffen, Einreisen nach Griechenland zu verhindern.
Das Interview führte Hubertus Volmer mit Susan Fratzke