186 Milliarden Euro: Spitzenverdiener tragen Hälfte der Einkommensteuerlast
Die Einkommensteuer stellt eine der zentralen Einnahmequellen für Bund, Länder und Gemeinden dar. Obwohl nur ein kleiner Anteil der Steuerpflichtigen den Spitzensteuersatz entrichtet, stammt von dieser Gruppe fast die Hälfte des gesamten Steueraufkommens.
Im letzten Zeitraum zahlten über drei Millionen Menschen den Spitzensteuersatz. Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten für Steuererklärungen veröffentlicht das Statistische Bundesamt aktuell nur Daten für das Jahr 2022. In diesem Jahr wurden etwa 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent belastet. Das entspricht 7,4 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit zu versteuerndem Einkommen. Diese Gruppe trug mit 186 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 Prozent) des gesamten Einkommensteueraufkommens bei. Das durchschnittliche Jahreseinkommen dieser Steuerzahler lag bei 196.000 Euro. Einkommensteuer fällt auf Einnahmen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträgen sowie Renten an.
In Deutschland gilt ein progressiver Einkommensteuertarif, der mit steigendem Einkommen ansteigt und so unterschiedliche Steuerlasten erzeugt. Im Jahr 2022 begann der Spitzensteuersatz ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro. Für gemeinsam Veranlagte lag die Grenze bei 117.194 Euro. Die Statistiker weisen darauf hin, dass der Spitzensteuersatz nur auf den Teil des Einkommens über dieser Grenze angewendet wird.
Rund 141.000 der 3,2 Millionen Spitzensteuerzahler erzielten ein Jahreseinkommen von über 277.826 Euro (bzw. 555.652 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Ab diesem Einkommen galt 2022 der Höchststeuersatz von 45 Prozent, auch bekannt als Reichensteuer. Diese 0,3 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen machten etwa 7,6 Prozent der Gesamteinkünfte und 15,3 Prozent der gesamten Einkommensteuereinnahmen aus.
Im Vergleich zu 2012 ist der Anteil der Steuerzahler mit Spitzensteuersatz von 5,4 auf 7,4 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Seit 2016 wird der Steuertarif regelmäßig an die Inflation angepasst, wodurch die Einkommensgrenzen für den Spitzensteuersatz jährlich erhöht wurden. Die Statistiker betonen, dass sich das Wachstum seitdem durch pandemiebedingte Effekte verlangsamt hat. Im Jahr 2022 entfielen 49 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens auf die Spitzensteuerzahler, während es 2012 noch 42 Prozent waren.
Gesamt erzielten alle Steuerpflichtigen in Deutschland im Jahr 2022 Einkünfte von 2,1 Billionen Euro, was einer Steigerung von 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die von Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer zusammen mit der festgesetzten Einkommensteuer belief sich auf 376 Milliarden Euro. Dies bedeutet laut Bundesamt eine Zunahme von 5,2 Prozent (19 Milliarden Euro) im Vergleich zu 2021.
Aktuell erhalten Bund und Länder jeweils 42,5 Prozent der Lohnsteuer sowie der veranlagten Einkommensteuer, während 15 Prozent an die Kommunen fließen.