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Neonazi Liebich kämpft trotz Haft in Tschechien gegen Auslieferung nach Deutschland

Trotz harter Haft in Tschechien: Neonazi Liebich wehrt sich gegen Auslieferung nach Deutschland

Ein deutsches Gericht verurteilte Sven Liebich, damals noch als Mann registriert, wegen Volksverhetzung und weiterer Straftaten zu einer Gefängnisstrafe. Nach seiner Flucht wurde er in Tschechien festgenommen. Nun versucht Liebich, seine Auslieferung zu verhindern.

Der rechtsradikale Marla Svenja Liebich legte Beschwerde gegen seine Auslieferung von Tschechien nach Deutschland ein, wie ein Sprecher des Landgerichts Pilsen (Plzen) bestätigte. Zudem stellte Liebich, der sich inzwischen als Frau identifiziert, einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin, die den Fall bearbeitet. Über beide Anträge muss nun das Oberlandesgericht in Prag entscheiden, dem die Unterlagen übermittelt werden.

Vor einer Woche hatte das Landgericht Pilsen entschieden, dass Liebich an Deutschland ausgeliefert werden soll. Während der Verhandlung äußerte Liebich seine Furcht, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen, und betonte, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Ein erster Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin wurde vor Ort abgelehnt.

Nach monatelanger europaweiter Fahndung wurde Liebich am 9. April in Krasna bei Asch nahe der deutschen Grenze festgenommen. Der 55-Jährige befindet sich derzeit in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Haftbedingungen dort gelten als hart. Das Gefängnis beherbergt über 1200 Insassen, darunter Schwerverbrecher. Es ist überwiegend eine Männeranstalt, in der es jedoch vereinzelt auch weibliche Gefangene gibt. Die Überbelegung der tschechischen Haftanstalten stellt ein großes Problem dar.

Seit der Festnahme läuft eine 60-tägige Frist für die Entscheidung über die Auslieferung, die laut Gerichtssprecher um weitere 30 Tage verlängert werden kann. Werden die Beschwerden abgelehnt, könnte die Auslieferung schnell erfolgen. Nach Rechtskraft der Entscheidung soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werden. Es ist zu erwarten, dass die Übergabe wenige Tage nach der endgültigen Entscheidung erfolgt.

Im Juli 2023 wurde der Rechtsextremist in Deutschland, damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven, vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Nach dem Urteil ließ Liebich sein Geschlecht von männlich auf weiblich ändern und seinen Vornamen zu Marla Svenja anpassen. Kritiker werteten dies als Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.