US-Gericht stoppt Trumps Verschärfung der Briefwahl vor Zwischenwahlen
Donald Trump möchte die Briefwahl in den USA stark einschränken und setzt sich für strengere Vorschriften ein. Nach seinen Vorstellungen soll die Briefwahl künftig nur in Ausnahmefällen erlaubt sein. Doch kurz vor den Kongresswahlen erleidet sein Vorhaben eine deutliche Niederlage.
Das oberste US-Gericht entschied, dass Bundesstaaten auch Briefwahlstimmen zählen dürfen, die nach dem Wahltag eintreffen, sofern sie spätestens am Wahltag abgestempelt wurden. Damit hob das Gericht eine Entscheidung eines Berufungsgerichts auf, das eine solche Regelung im Bundesstaat Mississippi als bundesrechtswidrig eingestuft hatte.
Die Mehrheit der Richter stellte klar, dass Bundesgesetze zwar den Wahltag für Bundeswahlen festlegen, daraus jedoch nicht folgt, dass die Wahlbehörden die Briefwahlstimmen bis zu diesem Datum erhalten müssen. Entscheidend sei, dass die Stimme bis zum Wahltag abgegeben worden ist. Die Bundesstaaten können selbst bestimmen, bis wann nach dem Wahltag rechtzeitig versandte Briefwahlstimmen noch berücksichtigt werden.
In Mississippi sind Briefwahlstimmen bis zu fünf Werktage nach der Wahl gültig, wenn sie am Wahltag abgestempelt wurden. Laut Gericht gilt eine ähnliche Regelung in etwa 30 Bundesstaaten.
Das Urteil fällt nur wenige Monate vor den sogenannten Zwischenwahlen, den Kongresswahlen, und spielt in die laufende Debatte um das US-Wahlrecht hinein. Präsident Trump fordert schon länger strengere Regeln für Briefwahl und Wählerregistrierung, doch zentrale Teile seiner Verordnungen wurden von Bundesgerichten blockiert. Auch der von Republikanern unterstützte SAVE America Act, der unter anderem strengere Nachweise der Staatsbürgerschaft bei der Wählerregistrierung vorsieht, steckt im Senat fest.
Trump äußerte sich auf seiner Plattform Truth Social kritisch zu dem Urteil und betonte, dass die Verabschiedung des von ihm unterstützten SAVE America Act „wichtiger denn je“ sei. Er forderte ein weitgehendes Ende der Briefwahl, mit Ausnahmen für Militärangehörige, Kranke und Menschen mit Behinderung.