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Neues Urteil: Bund soll Maskenhändler mit 220 Millionen Euro entschädigen

Weiteres Urteil: Bund soll 220 Millionen an Maskenhändler zahlen

Die Corona-Krise könnte für die Steuerzahler auch rückwirkend hohe Kosten verursachen. Ein Gericht hat den Bund zur Zahlung eines Millionenbetrags verurteilt. Dabei handelt es sich nicht um einen Einzelfall – insgesamt könnten die Forderungen Milliardenhöhe erreichen.

Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die Bundesregierung einem Maskenhändler 220 Millionen Euro zuzüglich Zinsen und Zinseszinsen auszahlen muss. Im Vorverfahren am Landgericht Bonn war dem Händler mit Sitz auf Mallorca ein Betrag von rund 33 Millionen Euro zugesprochen worden.

Ende Mai korrigierte das OLG Köln diese Summe jedoch deutlich nach oben auf etwa 220 Millionen Euro. Zusätzlich fallen Zinszahlungen an, die sich auf über 100 Millionen Euro belaufen dürften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Bund gegen die Entscheidung Revision eingelegt hat.

Zu Beginn der Pandemie suchte das Bundesgesundheitsministerium dringend Schutzmasken. Ende März 2020 wählte es dafür einen ungewöhnlichen Beschaffungsweg: Beim sogenannten „Open-House-Verfahren“ gab es keine Begrenzung der Lieferantenanzahl oder der Gesamtmenge an Masken. Der Bund bot einen Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske. Damals herrschte am Markt ein großer Engpass, die Nachfrage nach Masken aus China war enorm.

Doch das Angebot stieg schnell an, was zu sinkenden Preisen führte. Rückblickend war der vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn festgelegte Preis zu hoch – das Ministerium erhielt deutlich mehr Angebote von Händlern als erwartet, die sich über lukrative Geschäfte freuten. Spahn hatte die Beschaffung zentral gesteuert, was ihm später heftige Kritik einbrachte.

Zahlreiche Händler konnten ihre Masken trotz Verträgen nicht absetzen, da der Bund die Abnahme mit Verweis auf angebliche Mängel oder Fristversäumnisse verweigerte. Viele Unternehmen klagten dagegen, die Vergleiche und Gerichtsverfahren zogen sich lange hin. Nach mehreren Urteilen zeichnet sich ab, dass der Bund mit erheblichen Zahlungen rechnen muss. Laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums von letzter Woche beläuft sich der Streitwert mittlerweile auf 2,3 Milliarden Euro. Rechtskräftig abgeschlossen sind bisher nur wenige Verfahren.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln stellt für das Bundesgesundheitsministerium eine weitere negative Nachricht dar. In erster Instanz war die Belastung noch vergleichsweise gering, da das Landgericht Bonn die Zahlungspflicht nur auf Masken bezog, die der Bund als mangelhaft eingestuft hatte. Der Händler widersprach dieser Einschätzung. Zudem hatte der Bund viele weitere Masken des Klägers gar nicht angenommen und sich dabei auf eine angebliche Fristüberschreitung berufen. Der Händler bemängelte, dass ihm keine Gelegenheit zur Warenübergabe eingeräumt wurde.

Während die Bonner Richter das Fristversäumnis anerkannten, lehnten die Kölner Richter dies ab und bezogen die Zahlungspflicht auch auf diese Masken. Das könnte den Bund finanziell stark belasten. Die letzte Hoffnung Berlins liegt nun beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der das Urteil noch überprüfen könnte.