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Neue Netzengpass-Regelung: Reiche mildert Kürzungspläne bei Ökostrom-Förderung erheblich ab

Neue Regelung bei Netzengpässen: Reiche entschärft Kürzungspläne bei Ökostrom-Förderung deutlich

Die ursprüngliche Fassung des Netzpakets und der EEG-Reform von Wirtschaftsministerin Reiche stieß beim Koalitionspartner auf starke Kritik. Offensichtlich haben sich Union und SPD nun angenähert. Das Ministerium von Reiche veröffentlichte seine Referentenentwürfe – mit spürbar abgeschwächten Maßnahmen.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat ihre heftig diskutierten Vorschläge zu neuen Energiegesetzen deutlich gemildert. Am Abend stellte das Bundeswirtschaftsministerium die Referentenentwürfe für das sogenannte Netzpaket sowie die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Demnach ist es künftig nicht mehr vorgesehen, dass neue Erneuerbare-Energie-Anlagen bei Netzengpässen womöglich ohne Entschädigung abgeschaltet werden können. Das geplante Ende der Förderung für kleine Solaranlagen im Rahmen der EEG-Reform soll weiterhin umgesetzt werden, allerdings mit verlängerten Übergangsfristen.

Das Netzpaket zielt vor allem darauf ab, den Ausbau von Windkraft- und großen Photovoltaikanlagen so zu steuern, dass Netzengpässe vermieden werden. Ursprünglich plante Reiche, dass Netzbetreiber Netzgebiete als „kapazitätslimitiert“ kennzeichnen dürfen, sobald diese in der Vergangenheit überlastet waren. Für neue Anlagen in solchen Gebieten sollten dann Kompensationszahlungen bei netzengpassbedingten Abschaltungen wegfallen.

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Einstufung von Gebieten als „kapazitätslimitiert“ weiterhin möglich bleibt. Allerdings wird die Kompensationszahlung nicht vollständig gestrichen, sondern nur reduziert. Zudem ist eine sogenannte Spitzenkappung vorgesehen: Bereits bei der Kapazitätsplanung sollen Netzbetreiber nicht mehr die theoretisch maximal mögliche Einspeisung der Anlagen berücksichtigen. Die Einspeiseleistung neuer Anlagen wird dadurch technisch begrenzt.

Kritik aus dem Umweltministerium

Bei der EEG-Reform sorgte die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen für heftige Kritik. Der neue Entwurf sieht weiterhin vor, dass Betreiber kleiner Anlagen ihren erzeugten Strom selbst vermarkten müssen und keine staatlich garantierte Vergütung erhalten. Allerdings ist eine „befristete Übergangszahlung“ vorgesehen. Sehr kleine neue Anlagen können demnach bis 2029 davon Gebrauch machen.

Hintergrund ist, dass ein zeitlicher Puffer geschaffen werden soll, da es insbesondere für kleine Anlagen bisher keine Strukturen gibt, die eine Direktvermarktung des erzeugten Stroms am Markt ermöglichen. Hersteller von Solaranlagen befürchteten deshalb einen starken Rückgang bei der Installation neuer Anlagen.

Erste Eckpunkte dieser Gesetzesvorhaben waren bereits im Februar bekannt geworden und hatten breite Kritik ausgelöst. Im April legte das Wirtschaftsministerium konkrete Entwürfe vor, die ohne größere Änderungen mit anderen Regierungsressorts abgestimmt werden sollten. Vor allem SPD-Umweltminister Carsten Schneider stellte sich öffentlich mehrfach gegen seine Kabinettskollegin Reiche und forderte umfassende Anpassungen.

Nach Informationen aus Regierungskreisen sollen die nun vorgelegten Entwürfe zeitnah im Kabinett beraten und beschlossen werden. Am Freitag startete das Bundeswirtschaftsministerium die sogenannte Länder- und Verbändeanhörung. Die Bundesländer und Wirtschaftsverbände haben bis kommenden Mittwoch Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen.