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Ministerium plant Gesetz für Auslandsreise-Regel bei Wehrfähigen nach rechtswidriger Ausnahmeregelung

Ausnahmeregelung rechtswidrig: Ministerium will Gesetz zu Auslandsreisen-Regel für Wehrfähige

Am Osterwochenende löste eine neue Vorschrift heftige Kritik aus: Wehrfähige Männer sollen künftig längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen müssen. Pistorius erließ daraufhin eine Ausnahmeregelung, die jedoch als rechtswidrig eingestuft wird. Nun strebt das Ministerium an, diese Ausnahme durch eine gesetzliche Grundlage abzusichern.

Das Bundesverteidigungsministerium beabsichtigt, die Ausnahmeregelung zur Genehmigungspflicht bei längeren Auslandsaufenthalten für wehrfähige Männer schnellstmöglich gesetzlich zu verankern. Ein entsprechender Passus soll im geplanten Reservestärkungsgesetz aufgenommen werden, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag in Berlin. „Wir nutzen damit den schnellstmöglichen Weg, um im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Rechtssicherheit zu schaffen und eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.“

Bislang basiert diese Ausnahme nicht auf einem Gesetz, sondern auf einer vom Ministerium erlassenen Allgemeinverfügung. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags stellte jedoch fest, dass diese Verfügung rechtswidrig sein könnte und somit keine Gültigkeit besitzt. Zwar erlaubt das Wehrpflichtgesetz dem Ministerium, Ausnahmen von der Abmeldepflicht zu erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung wurde eine bestehende gesetzliche Regelung vollständig außer Kraft gesetzt, so das Gutachten.

Im bereits vom Bundestag verabschiedeten neuen Wehrdienstgesetz ist festgelegt, dass Männer im wehrfähigen Alter für längere Auslandsreisen eine Genehmigung einholen müssen. Diese Regelung hatte scharfe Kritik hervorgerufen. Daraufhin erließ das Verteidigungsministerium die Allgemeinverfügung, wonach keine Genehmigung mehr erforderlich ist, solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.

Die Sprecherin des Verteidigungsministeriums zeigte sich am Montag selbstkritisch: Die Regelung zur Genehmigungspflicht bei Auslandsreisen, wie sie im verabschiedeten Gesetz formuliert ist, sei „sicherlich ein Fehler beziehungsweise eine Ungenauigkeit“. Sie ergänzte: „Dass die Norm in dieser Form enthalten ist, war ein Versehen.“

Die vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags beanstandete Allgemeinverfügung gilt lediglich „für den Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten des Reservestärkungsgesetzes“, erläuterte die Sprecherin. Wichtig sei, dass sich trotz des Gutachtens an der aktuellen Situation nichts ändere und weiterhin keine Genehmigung für Auslandsaufenthalte eingeholt werden müsse.