Innenminister wollen Zugang zu Bürgergeld für EU-Ausländer erschweren, um Sozialleistungsmissbrauch zu bekämpfen
EU-Bürger, die in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen, können hier Sozialleistungen beantragen. Allerdings nutzen Betrüger diese Möglichkeit aus, weshalb Arbeitsministerin Bas von „mafiösen Strukturen“ spricht. Die Innenminister prüfen derzeit, welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.
Die Innenminister der Bundesländer wollen den Kampf gegen den Missbrauch von Sozialleistungen verschärfen und die Leistungen insbesondere für EU-Ausländer einschränken. Dies berichtet die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf Beschlussentwürfe für die bevorstehende Innenministerkonferenz (IMK) in Hamburg. Vorgesehen ist unter anderem, durch verbesserten digitalen Datenaustausch und den Einsatz künstlicher Intelligenz Betrugsfälle automatisiert zu erkennen und Täter schneller zu ermitteln.
Den Berichten zufolge planen die Innenminister, zu prüfen, ob der Anspruch von EU-Bürgern auf Bürgergeld erschwert werden kann. Ziel ist es, zu verhindern, dass vor allem Menschen aus Südosteuropa bereits nach kurzer Beschäftigungszeit in Deutschland Bürgergeld beziehen können. Zudem soll die Möglichkeit einer Kürzung des Kindergeldes für EU-Ausländer geprüft werden, deren Kinder im Ausland leben, da diese bislang in Deutschland die volle Kindergeldhöhe erhalten.
Die „Bild“ zitiert aus der Beschlussvorlage: „Sozialleistungsbetrug und -missbrauch gefährden die gesellschaftliche Akzeptanz sozialer Leistungen, untergraben die Integrität und Funktionsfähigkeit staatlicher Unterstützungsmechanismen und stellen eine erhebliche Belastung für Sozialsysteme und Staatshaushalt dar.“ Die geplanten Maßnahmen sollen den Sozialstaat „weniger anfällig für Betrug“ machen.
Innerhalb der schwarz-roten Koalition besteht Einigkeit über ein konsequenteres Vorgehen gegen Sozialbetrug, an dem auch EU-Ausländer beteiligt sind. Arbeitsministerin Bärbel Bas hatte das Thema im vergangenen Jahr selbst aufgeworfen und von „mafiösen Strukturen“ gesprochen. Dabei geht es vor allem um bandenmäßigen Leistungsmissbrauch, bei dem EU-Bürger nach Deutschland gelockt werden, um für sie – zum Teil aufstockende – Sozialleistungen zu beantragen, die dann den Hintermännern zugutekommen. Die Bundesagentur für Arbeit leitete bis Ende September des vergangenen Jahres rund 300 Verfahren in diesen Fällen ein, geht aber von einer hohen Dunkelziffer aus.
Ob EU-Ausländer in Deutschland Sozialleistungen erhalten, hängt davon ab, ob sie hier arbeiten oder bereits gearbeitet haben. Arbeitslose haben in der Regel während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts keinen Anspruch auf Grundsicherung.