Audimax » Politik » Innenminister Dobrindt bleibt skeptisch zum AfD-Verbotsverfahren – Einschätzung unverändert

Innenminister Dobrindt bleibt skeptisch zum AfD-Verbotsverfahren – Einschätzung unverändert

Einschätzung "nicht verändert": Innenminister Dobrindt skeptisch über AfD-Verbotsverfahren

Letzte Woche wurde ein Gutachten veröffentlicht, das eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen AfD-Verbotsantrag prognostiziert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigt sich jedoch zurückhaltend gegenüber einem solchen Verfahren und verfolgt stattdessen eine alternative Herangehensweise.

Alexander Dobrindt, Bundesinnenminister, hat seine zurückhaltende Haltung gegenüber einem AfD-Verbotsverfahren erneut bekräftigt. Seine Meinung hierzu habe sich „nicht verändert“, erklärte Dobrindt bei der Präsentation des Verfassungsschutzberichts. Er plädiert weiterhin dafür, der Partei durch überzeugende Politik die Grundlage zu entziehen. „Man muss den Willen haben, die AfD politisch zu verdrängen“, so der CSU-Politiker. „Das ist auch das Ziel, das ich mit meiner Politik verfolge.“

In Bezug auf das AfD-Verbotsverfahren verweist Dobrindt auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Februar. Dieses Gericht untersagte dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die AfD als eindeutig rechtsextrem einzustufen. Daher wird die AfD vom BfV vorerst weiterhin als Verdachtsfall betrachtet. Eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Gutachten sieht realistische Chancen für Verbotsantrag

„Meine persönliche Einschätzung ist, dass die AfD eine extremistische Partei ist“, betonte Dobrindt. Dennoch sei der Beschluss des Verwaltungsgerichts „an vielen Stellen sehr aussagekräftig“. Die Entscheidung gebe ihm „keinen Anlass zu der Annahme, dass daraus ein positives Urteil des Bundesverfassungsgerichts für ein Verbotsverfahren resultieren könnte“.

Das kürzlich von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veröffentlichte juristische Gutachten, das gute Aussichten für einen AfD-Verbotsantrag prognostiziert, wollte Dobrindt nicht kommentieren. Es werde noch geprüft. Er merkte jedoch an, dass die darin verwendeten Informationen öffentlich zugänglich waren und den Behörden somit bereits bekannt sein dürften.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Zur Frage, ob die Sicherheitsbehörden sich bereits auf eine mögliche AfD-geführte Landesregierung bei den bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt im September vorbereiten, wollte sich Dobrindt nicht äußern. „Ich kann nur sagen, dass man vor Wahlen keine Ergebnisse vorwegnehmen sollte“, erklärte er. Sein Ziel sei es, „politisch alles zu tun, um eine Mehrheit ohne AfD im Landtag zu ermöglichen“.

Im heute veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2025 heißt es zur AfD, ein „Abrücken von verfassungsschutzrelevanten Positionen“ sei im vergangenen Jahr „nicht erkennbar“ gewesen. Vielmehr habe sich die „ideologische Homogenisierung“ der Partei weiter verstärkt, deren Weltbild von einem „ethnisch-abstammungsbezogenen Volksverständnis“ geprägt sei, „das dem Grundverständnis des Grundgesetzes widerspricht“.

Rechtsextremistisches Potenzial in der AfD wächst

Mit einer inzwischen auf 70.000 Mitglieder angewachsenen Zahl schätzt das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass auch das rechtsextremistische Potenzial innerhalb der Partei zugenommen hat. Dies beziffert die Behörde auf 28.000 Mitglieder – 8.000 mehr als im Vorjahr. Besonders im Fokus steht dabei die Nachfolgeorganisation der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA), die im März 2025 von der Partei aufgelöst wurde, nachdem sie vom BfV als eindeutig rechtsextrem eingestuft worden war.

„Wir beobachten eine programmatische und personelle Kontinuität hin zur Organisation ‚Generation Deutschland‘“, erklärte BfV-Präsident Sinan Selen bei der gemeinsamen Vorstellung des Verfassungsschutzberichts mit Dobrindt. Die Behörde ziehe daraus „die notwendigen Konsequenzen“. Er betonte, dass „wechselseitige Einflüsse“ zwischen der Partei und der nun enger verbundenen Jugendorganisation genau beobachtet würden.