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Gericht bestätigt Klägern Recht gegen rechtswidrige Grenzkontrollen – müssen diese dennoch hinnehmen

Müssen aber erduldet werden: Gericht gibt Klägern gegen rechtswidrige Grenzkontrollen recht

Die kontrovers diskutierten Grenzkontrollen wurden vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft. Drei Kläger erhielten mit dem Urteil Recht, müssen die Kontrollen jedoch weiterhin dulden. Gleichzeitig soll das Innenministerium endlich eine Erklärung liefern, warum diese Maßnahmen notwendig sind.

Das Verwaltungsgericht München erklärte in drei Fällen die anhaltenden Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze nachträglich für unrechtmäßig. Entscheidend war die langjährige, faktisch unveränderte Durchführung der Kontrollen sowie deren Vereinbarkeit mit dem aktuellen Schengener Grenzkodex, so das Gericht. Drei Männer hatten gegen den Bund geklagt. Die schriftlichen Urteilsbegründungen werden in einigen Wochen erwartet.

Den Eilantrag von Werner Schroeder, der regelmäßig zwischen München und Innsbruck pendelt, auf Unterlassung zukünftiger Grenzkontrollen wies das Gericht jedoch ab. Ein Sprecher erläuterte, dass Bürger staatliche Eingriffe zunächst hinnehmen müssen und deren Rechtswidrigkeit allenfalls nachträglich feststellen lassen können.

Ein einstweiliger Rechtsschutz werde nur in Ausnahmefällen gewährt, wenn ein irreparabler Schaden drohe. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich ist. Schroeders Anwalt kündigte an, diese Option nach Vorlage der Urteilsgründe zu prüfen.

Grüne kritisieren Innenminister Dobrindt scharf

Der Grünen-Innenexperte Marcel Emmerich kommentierte: „Die rechtswidrige Grenzpolitik von Alexander Dobrindt scheitert erneut vor Gericht.“ Er bezeichnete Dobrindt als „Minister für Rechtsbruch mit Ansage“, der dem demokratischen Rechtsstaat schade. Emmerich forderte, dass Dobrindt sich überlegen müsse, wie oft er noch vor Gericht unterliegen wolle. Seine Politik verursache personelle Engpässe bei der Bundespolizei, belaste Wirtschaft und Pendler und gefährde den europäischen Zusammenhalt. Deshalb sei es höchste Zeit, „diesen rechtswidrigen Kurs zu beenden“.

Die Kläger hatten Klage eingereicht, nachdem sie im Jahr 2025 bei Grenzkontrollen überprüft wurden. Schroeder, Dozent für Europarecht und Völkerrecht an der Universität Innsbruck, pendelt mindestens einmal pro Woche mit dem Zug von München nach Österreich. Im Jahr 2025 wurde er kontrolliert und seine Tasche durchsucht, was er als Verstoß gegen Europarecht bezeichnete. Die systematischen Kontrollen an Binnengrenzen verstoßen seiner Ansicht nach gegen den Schengener Grenzkodex. „Wie viele rechtswidrige Eingriffe muss man noch akzeptieren?“ fragte er.

Auch der Nigerianer Abdulhamid A. klagte. Er warf der Polizei Racial Profiling vor und vermutet, aufgrund seiner Hautfarbe bei einer Zugkontrolle ins Visier genommen worden zu sein. Laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die A. und Schroeder unterstützt, war er im Juli 2025 der einzige Fahrgast im Abteil, der seine Ausweispapiere vorzeigen musste.

Kläger beklagt staatliche Willkür

Der österreichische Rechtsanwalt Hubert Niedermayr reichte ebenfalls Klage ein, nachdem er nach eigenen Angaben mehrfach in Grenznähe bei Rosenheim kontrolliert worden war. Er äußerte die Befürchtung, dass bewusst gegen geltendes Recht verstoßen werde. „Das ist letztlich politische Willkür, die wir nicht hinnehmen können,“ so der Jurist.

Seit dem 16. September 2024 finden an allen deutschen Landesgrenzen wieder Einreisekontrollen statt. Das Bundesinnenministerium hatte diese Maßnahmen zur stärkeren Eindämmung unerlaubter Einreisen angeordnet. Die Kontrollen wurden dreimal verlängert, zuletzt bis Mitte September 2026.

Bereits zuvor hatte die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit einzelne Grenzkontrollen nachträglich als rechtswidrig bewertet. Der Verwaltungsgerichtshof kritisierte, dass die Verlängerung der Kontrollen nicht ausreichend durch das Bundesinnenministerium begründet worden sei.

Rechtlich notwendig sei eine neue, ernsthafte Bedrohungslage und nicht lediglich eine „weiterhin hohe Sekundärmigration“. Die Urteile hatten in der Praxis jedoch keine Auswirkungen auf die Kontrollen, da sie nur für bereits erfolgte Überprüfungen einzelner Personen galten.