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Ende des Achtstundentags?: „Es geht um mehr Flexibilität, nicht um längere Arbeitszeiten“

Abschied vom Achtstundentag?: "Es geht um Flexibilität, nicht um eine Ausweitung von Arbeitszeit"

Andrea Hammermann: Aktuell gilt natürlich das Arbeitszeitgesetz mit dem Achtstundentag, von dem nur um maximal zwei Stunden abgewichen werden darf. Eine Wochenarbeitszeitregelung, wie sie die EU-Arbeitszeitrichtlinie vorsieht, existiert in Deutschland nicht. Dadurch ist die deutsche Regelung strenger als in vielen anderen Ländern.

Welche Verbesserungen bringt eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung mit sich?

Es geht primär um mehr Flexibilität und nicht um eine Ausweitung der Gesamtarbeitszeit. Die wöchentliche Arbeitszeit ist in Verträgen und Tarifvereinbarungen fixiert. Es handelt sich vielmehr um eine veränderte Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Tage, wovon beide Seiten profitieren können.

Welche Vorteile ergeben sich daraus konkret?

Zum einen, wie auch im Koalitionsvertrag festgehalten, soll die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht werden. Zum anderen bietet sich die Chance, Arbeitszeiten effizienter zu gestalten. Im Baugewerbe wird etwa der Wunsch geäußert, die reguläre Wochenarbeitszeit an vier statt fünf Tagen zu leisten, um Fahrtzeiten zu reduzieren und einen zusätzlichen freien Tag zu erhalten. Zwar wäre eine tägliche Zehn-Stunden-Schicht möglich, doch wenn dann noch Tätigkeiten wie das Aufräumen von Werkzeug anfallen, stellt das einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz dar.

Wäre es sinnvoll, gesetzlich zu verankern, dass längere Arbeitstage nur im gegenseitigen Einvernehmen erlaubt sind?

Die bisherige Flexibilisierung hat gezeigt, dass eine Einigung problemlos möglich ist. Angesichts von Fachkräftemangel wissen Arbeitgeber, dass attraktive Arbeitszeitmodelle notwendig sind. Die konkrete Ausgestaltung sollte der betrieblichen Praxis und den Tarifparteien überlassen bleiben, da der Gesetzgeber nur Mindeststandards setzen kann.

Halten Sie eine tägliche Höchstarbeitszeit für verzichtbar?

Die tägliche Begrenzung ergibt sich aus den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten, die auch in der EU-Richtlinie verankert sind. Mindestens elf Stunden Ruhezeit nach einem Arbeitstag sind essenziell für Erholung und Regeneration. Allerdings könnte man darüber nachdenken, die Mindestruhezeiten differenzierter zu gestalten. Das deutsche Arbeitszeitgesetz sieht bereits Ausnahmen vor, beispielsweise im Krankenhausbereich. Zudem erlauben Tarif- und Betriebsvereinbarungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Verkürzung der Ruhezeiten um bis zu zwei Stunden. Diese Regelungen schließen jedoch viele Büroangestellte aus.

Sehen Sie keine gesundheitlichen Risiken oder Produktivitätseinbußen bei längeren Arbeitstagen über acht Stunden?

Das Arbeitszeitgesetz dient dem Schutz der Beschäftigten. In unserer Studie haben wir Bürokräfte untersucht, die bereits längere Arbeitstage hatten, und konnten keine negativen Auswirkungen auf Zufriedenheit oder Gesundheit feststellen. Somit ist der Zusammenhang zwischen täglicher Arbeitszeit und Gesundheit individueller und differenzierter, als es oft dargestellt wird.

Die Böckler-Stiftung warnt vor erhöhter Unfallgefahr bei längeren Pendelzeiten. Wie bewerten Sie das?

Fahrzeiten zählen in der Regel nicht zur Arbeitszeit und liegen im Verantwortungsbereich der Beschäftigten. Müdigkeit beim Pendeln, besonders mit dem Auto, sollte zwar beachtet werden, gilt aber auch schon heute als wichtiger Aspekt.

Die Union möchte das Arbeitsvolumen steigern. Kann das durch flexiblere Arbeitszeiten erreicht werden?

Diese Themen sollten klar getrennt betrachtet werden. Der Koalitionsvertrag sieht Anreize für mehr Arbeit vor. Deutschland hat im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine hohe Teilzeitquote, insbesondere bei Frauen, was auch als Erfolg gewertet werden kann. Angesichts des demografischen Wandels ist es jedoch wichtig, das Arbeitsvolumen stabil zu halten – das gelingt nur mit verbesserter Betreuungsinfrastruktur und entsprechenden Anreizen.

Eine Studie von Holger Schäfer und Oliver Stettes zeigt, dass 77 Prozent der Beschäftigten grundsätzlich bereit wären, mehr zu arbeiten, wenn bestimmte Bedingungen wie bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen, darunter flexiblere Arbeitszeiten, erfüllt sind.

Die Böckler-Stiftung befürchtet, dass einige Frauen den Arbeitsmarkt verlassen könnten, wenn ihre vollzeitbeschäftigten Partner an einzelnen Tagen länger arbeiten müssten. Wie sehen Sie das?

Das ist ein Verhandlungsprozess, der im gegenseitigen Interesse gestaltet werden kann. Die Verantwortung liegt dabei stärker bei Betrieben und Beschäftigten. Die Vorstellung, an jedem Tag exakt dieselbe Arbeitszeit zu leisten, entspricht ohnehin nicht mehr der Realität.

Wäre es ein Kompromiss, neue Regelungen nur für tarifgebundene Betriebe gelten zu lassen?

Eine solche Beschränkung müsste gut begründet sein. Ein Vorteil der Sozialpartnerschaft ist, dass branchenspezifisch und teilweise tätigkeitsspezifisch Lösungen im beiderseitigen Interesse ausgehandelt werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass der Gesetzgeber von Mindeststandards etwas abrückt und den nötigen Spielraum schafft.

Das IW schlägt vor, die tägliche Höchstarbeitszeit zunächst nur für Bürobeschäftigte aufzuheben. Könnte das der Einstieg sein, um den Achtstundentag insgesamt zu lockern?

Wir haben Bürobeschäftigte genauer betrachtet, da sie eine homogene Gruppe darstellen, die von verkürzten Ruhezeiten ausgenommen ist und zugleich über hohe Arbeitszeitsouveränität verfügt. Diese Gruppe arbeitet bereits flexibel und umgeht teilweise gesetzliche Regelungen. Wir wollten prüfen, ob dadurch negative Effekte auftreten – das war nicht der Fall. Für andere Beschäftigtengruppen könnten die Ergebnisse anders ausfallen. Daher ist es sinnvoll, Vor- und Nachteile für verschiedene Gruppen individuell abzuwägen.

Warum lehnen Gewerkschaften eine Flexibilisierung der Arbeitszeit so entschieden ab?

Arbeitszeiten sind nicht nur Belastung, sondern auch eine wichtige Ressource zur Bewältigung der Arbeit. Der Achtstundentag war eine bedeutende Errungenschaft der Gewerkschaften und spricht Mitglieder auch heute noch an. Eine Flexibilisierung würde Gewerkschaften und Arbeitgeber stärker in die Verantwortung nehmen und die Tarifpartnerschaft stärken.

Würden viele Unternehmen eine Flexibilisierung der Arbeitszeit tatsächlich nutzen?

Ich erwarte nicht, dass zahlreiche Beschäftigte dann regelmäßig zwölf Stunden pro Tag arbeiten. Die Regelung würde vielmehr Rechtssicherheit schaffen, wenn wenige Minuten Mehrarbeit erlaubt sind, die aktuell gesetzeswidrig wären. Letztlich ist es eine logische Weiterentwicklung des ohnehin bestehenden Flexibilisierungstrends.

Interview mit Andrea Hammermann geführt von Hubertus Volmer