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Vollständiger Text: Inhalte des Iran-USA-Abkommens im Detail

Dokument im Wortlaut: Das steht im Iran-USA-Abkommen

Nachdem US-Präsident Trump seine Unterschrift geleistet hat, ist das Rahmenabkommen zwischen dem Iran und den USA offiziell wirksam. Der Wortlaut des Dokuments wurde inzwischen veröffentlicht – hier können Sie ihn einsehen.

„Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran haben sich in gutem Glauben auf Folgendes geeinigt:

Paragraf 1 – Die Vereinigten Staaten von Amerika, die Islamische Republik Iran sowie ihre Verbündeten in dem aktuellen Konflikt erklären mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung eine sofortige und dauerhafte Einstellung aller militärischen Aktivitäten an sämtlichen Fronten, einschließlich des Libanon. Sie verpflichten sich, keine kriegerischen Handlungen oder militärischen Einsätze gegeneinander zu starten, auf gegenseitige Drohungen oder Gewaltanwendungen zu verzichten und die territoriale Integrität sowie Souveränität des Libanon zu wahren. Das endgültige Abkommen wird die dauerhafte Kriegsbeendigung an allen Fronten, inklusive im Libanon, bestätigen und weitere Bestimmungen dieses Paragrafen enthalten.

Paragraf 2 – Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, die gegenseitige Souveränität und territoriale Unversehrtheit zu respektieren und sich nicht in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen einzumischen.

Paragraf 3 – Beide Parteien werden innerhalb von maximal 60 Tagen ein abschließendes Abkommen aushandeln und unterzeichnen; diese Frist kann einvernehmlich verlängert werden.

Paragraf 4 – Unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung werden die USA damit beginnen, die Seeblockade sowie sämtliche Einschränkungen gegenüber der Islamischen Republik Iran aufzuheben und diese Blockade innerhalb von 30 Tagen vollständig zu beenden. Während dieses Zeitraums wird der Schiffsverkehr im Vergleich zur Zeit vor dem Krieg von Iran wiederhergestellt. Die USA verpflichten sich zudem, ihre Truppen innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des endgültigen Abkommens aus der Region abzuziehen.

Paragraf 5 – Nach Unterzeichnung trifft der Iran alle angemessenen Vorkehrungen für die sichere und kostenfreie Passage von Handelsschiffen für zunächst 60 Tage zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman. Der Handelsschiffsverkehr wird unverzüglich wiederaufgenommen und, unter Berücksichtigung der notwendigen Beseitigung technischer und militärischer Hindernisse sowie der Minenräumung durch Iran, innerhalb von 30 Tagen vollständig hergestellt. Der Iran wird zudem mit dem Sultanat Oman in Dialog treten, um die zukünftige Verwaltung und maritime Dienste in der Straße von Hormus zu regeln, in Absprache mit anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs und unter Berücksichtigung internationaler Gesetze und der souveränen Rechte der Küstenstaaten.

Paragraf 6 – Die USA verpflichten sich, gemeinsam mit regionalen Partnern einen endgültigen Plan über mindestens 300 Milliarden US-Dollar für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung Irans zu entwickeln. Die Umsetzung dieses Plans wird Teil des endgültigen Abkommens sein und innerhalb von 60 Tagen festgelegt. Alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen für die finanziellen Transaktionen werden von den USA erteilt.

Paragraf 7 – Die USA verpflichten sich, sämtliche Sanktionen gegen Iran aufzuheben, einschließlich jener des UN-Sicherheitsrats, der IAEA und aller einseitigen US-Sanktionen, nach einem vereinbarten Zeitplan im Rahmen des endgültigen Abkommens. Beide Seiten erkennen die große Bedeutung der Sanktionenaufhebung an und beabsichtigen, dieses Thema umgehend in den Verhandlungen zu klären, um eine gegenseitige Einigung zu erzielen.

Paragraf 8 – Iran bestätigt erneut, keine nuklearen Waffen anzustreben oder zu entwickeln. Die USA und Iran haben sich darauf verständigt, den Umgang mit eingelagertem hochangereichertem Material in einem Mechanismus zu regeln, der innerhalb des in Paragraf 7 genannten Zeitplans festgelegt wird, wobei die Verdünnung vor Ort unter IAEA-Aufsicht als minimal-invasive Methode gelten wird.

Beide Parteien haben zudem vereinbart, dass Fragen zur Urananreicherung und weiteren nuklearrelevanten Punkten, die Irans Bedürfnisse betreffen, im Rahmen des endgültigen Abkommens auf Basis eines zufriedenstellenden Rahmens behandelt werden. Das finale Abkommen wird diese Bestimmungen bestätigen. Die USA und Iran erkennen die Dringlichkeit dieser nuklearen Themen an und beabsichtigen, diese unverzüglich zu verhandeln, um eine gemeinsame Übereinkunft zu erreichen.

Paragraf 9 – Bis zum Abschluss des endgültigen Abkommens verpflichten sich die USA und Iran, den derzeitigen Status quo zu wahren. Iran wird sein Nuklearprogramm unverändert fortführen, und die USA werden keine neuen Sanktionen verhängen oder zusätzliche Streitkräfte in der Region stationieren.

Paragraf 10 – Die USA sichern zu, dass unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zur Aufhebung der Sanktionen das US-Finanzministerium Exportgenehmigungen für iranisches Rohöl, Erdölprodukte und -derivate sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen wie Transaktionen, Versicherungen und Transporte erteilen wird.

Paragraf 11 – Die USA verpflichten sich, eingefrorene oder gesperrte iranische Gelder und Vermögenswerte vollständig zur Verfügung zu stellen, sobald diese Absichtserklärung in Kraft tritt. Beide Seiten werden im Rahmen der Verhandlungen ein Verfahren zur Freigabe dieser Mittel vereinbaren. Diese Gelder, unabhängig davon, ob sie auf ursprünglichen Konten verbleiben oder transferiert wurden, sollen vollständig zugänglich sein, um an von Irans Zentralbank benannte Endbegünstigte ausgezahlt zu werden. Die USA garantieren die Erteilung aller erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen.

Paragraf 12 – Beide Parteien stimmen der Einrichtung eines ausführenden Mechanismus zu, der die erfolgreiche Umsetzung dieser Absichtserklärung sowie die Einhaltung des endgültigen Abkommens überwacht.

Paragraf 13 – Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und vorbehaltlich der Umsetzung der Paragrafen 1, 4, 5, 10 und 11 sowie deren fortlaufender Anwendung werden die USA und Iran Verhandlungen über das endgültige Abkommen ausschließlich zu den übrigen Paragrafen aufnehmen.

Paragraf 14 – Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrats bestätigt.“