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Elektroschrott reduzieren: Bundestag verabschiedet Reparaturrecht

Elektroschrott vermeiden: Bundestag beschließt Recht auf Reparatur

Künftig müssen Verbraucher nicht mehr zwangsläufig neue Geräte kaufen, wenn ihre alten defekt sind. Hersteller sind verpflichtet, Reparaturen zu ermöglichen.

Für Verbraucher in Deutschland gilt bald ein gesetzlich verankertes Reparaturrecht. Der Bundestag stimmte am Abend der Umsetzung einer EU-Richtlinie zu, die sich gegen die weit verbreitete Wegwerfmentalität richtet. Hersteller von Geräten wie Waschmaschinen, Smartphones, Tablets oder E-Bikes sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Nutzungsdauer zu fairen Preisen instand zu setzen.

Darüber hinaus müssen die Geräte künftig so gestaltet sein, dass Reparaturen überhaupt möglich sind. Beispielsweise ist es künftig unzulässig, Akkus derart zu verbauen, dass ein Austausch ausgeschlossen ist. Die Neuregelung schafft zudem Anreize für Verbraucher: Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Austausch eines defekten Geräts, verlängert sich die bestehende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.

Der Branchenverband Bitkom sieht darin Vorteile für Umwelt und Verbraucher. „Wer Smartphone, Tablet oder Laptop länger nutzt, spart Geld, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die neue Regelung, fordert jedoch zusätzlich einen von Herstellern finanzierten Reparaturbonus, um Reparaturen insgesamt attraktiver zu machen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) äußerte bei Vorlage des Gesetzentwurfs Kritik, da manche Formulierungen zu unpräzise seien und Vorgaben in der Praxis schwer umsetzbar erscheinen. So bleibt beispielsweise unklar, was unter einem „angemessenen Preis“ für Reparaturen zu verstehen ist.