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Dobrindt beharrt trotz EU-Asylpaket auf Grenzkontrollen

Trotz EU-Asylpaket: Dobrindt hält an Grenzkontrollen fest

In der nächsten Woche tritt das neue EU-Asylpaket in Kraft. Eigentlich sollten damit auch die Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengenraum aufgehoben werden. In Deutschland wird dies jedoch vorerst nicht umgesetzt.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt lehnte die jüngsten Forderungen ab, die deutschen Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraums zu beenden. Auf die Frage, ob die Grenzkontrollen bald abgeschafft würden, antwortete Dobrindt am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg mit einem klaren „Nein“. Die Maßnahmen der letzten Monate hätten sich als „effektiv“ erwiesen, weshalb es weiterhin wichtig sei, dass diese Maßnahmen bestehen bleiben, betonte der Minister. Zwar räumte Dobrindt ein, dass das Instrument der Grenzkontrollen im Zuge der aktuellen Reformen der EU-Migrationspolitik „flexibel angepasst“ werde, doch werde man die Kontrollen auch künftig benötigen.

Derzeit führen neun Schengen-Staaten weiterhin Grenzkontrollen zu anderen Mitgliedsstaaten durch, darunter Deutschland, Österreich und die Niederlande. Die EU-Kommission empfahl diesen Ländern am vergangenen Dienstag, die Kontrollen einzustellen. Als Begründung nannte sie das Inkrafttreten des EU-Asylpakets sowie die Einführung des neuen Einreisesystems EES, das die Einreise von Drittstaatsangehörigen automatisch erfasst. Zudem verständigten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten diese Woche auf eine Rückführungsverordnung, die Abschiebungen in Drittländer erleichtern soll.

Auch EU-Innenkommissar Magnus Brunner sprach sich angesichts der jüngsten Reformen für ein schrittweises Ende der Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen aus. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, diese Grenzkontrollen nach und nach abzuschaffen“, erklärte Brunner vor dem Treffen der EU-Innenminister. Er zeigte zwar Verständnis für die deutsche Position, betonte jedoch: „Schengen muss funktionieren.“

Der deutsche Innenminister hob hervor, dass der Schutz der EU-Außengrenzen „deutlich verbessert“ werden müsse und die Dublin-Regelungen strikt gelten sollten. Erst wenn die Effekte der verschiedenen Maßnahmen sichtbar seien, könne man gemeinsam über die Aufhebung der Grenzkontrollen entscheiden. Das Dublin-System regelt, welcher Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags verantwortlich ist – in der Regel jener, in dem Geflüchtete zuerst registriert wurden. Häufig reisen Betroffene jedoch innerhalb der EU weiter, ohne dass eine Rückführung in das zuständige Land erfolgt.

Nach Angaben der EU-Kommission haben Schengen-Mitgliedstaaten seit 2006 in über 490 Fällen von der grundsätzlichen Reisefreiheit abgewichen. Laut Schengen-Kodex dürfen Mitgliedsländer nur unter „außergewöhnlichen Umständen“ und „vorübergehend“ als „letztes Mittel“ Grenzkontrollen einführen. Deutschland hält seit 2015 mit unterschiedlicher Intensität dauerhaft Kontrollen an seinen Grenzen aufrecht.