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Bundestag plant: Ab 2030 fast alle automatisch als Organspender?

Neuer Vorstoß im Bundestag: Wird ab 2030 fast jeder automatisch zum Organspender?

Die Nachfrage nach lebenswichtigen Organen übersteigt das Angebot deutlich. Um dem Mangel entgegenzuwirken, hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten eine neue Regelung vorgeschlagen, die weite Teile der Bevölkerung betrifft. Gleichzeitig stößt der Vorstoß im Parlament auf erhebliche Kritik.

Über Parteigrenzen hinweg setzt sich eine Abgeordnetengruppe für eine grundlegende Reform der Organspende in Deutschland ein. Ab 2030 sollen demnach alle volljährigen Personen zunächst automatisch als potenzielle Organspender gelten, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Die CDU-Politikerin Gitta Connemann betonte, dass zwar in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Organspendezahlen, etwa durch Krankenhausverbesserungen, ergriffen wurden, diese jedoch keine ausreichende Wirkung gezeigt hätten.

Die Initiative schlägt daher eine sogenannte Widerspruchslösung vor. Künftig soll jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch als potenzieller Organspender gelten, sofern er nicht ausdrücklich seine Ablehnung erklärt hat, erklärte die SPD-Abgeordnete und Medizinerin Sabine Dittmar.

Fehlt eine ausdrückliche Willenserklärung, werde davon ausgegangen, „dass das Schweigen als Zustimmung gewertet wird“. Gleichzeitig betonte die CDU-Politikerin Gitta Connemann, dass jeder jederzeit die Möglichkeit habe, sich dagegen zu entscheiden: „Jede und jeder kann so zum Lebensretter werden.“

Warnungen vor Eingriff in Grundrechte

Bereits am Vortag hatte eine weitere Gruppe von Abgeordneten aus CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen vor der Einführung einer Widerspruchslösung gewarnt. Sie betrachten diese als einen Eingriff in die Grundrechte. Dieses Argument wies die Initiative um Connemann, Dittmar sowie Abgeordnete der Grünen und Linken zurück. Grünen-Politiker Armin Grau versicherte: „Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender.“

Damit zeichnet sich im Bundestag erneut eine ethisch aufgeladene Debatte ab, bei der die üblichen Fraktionsgrenzen an Bedeutung verlieren. Dittmar kündigte an, die erste Lesung des Antrags solle vor der Sommerpause stattfinden, mit einer Entscheidung noch vor Jahresende. Aufgrund langer Übergangsfristen, während der die Bevölkerung umfassend informiert werden soll, ist geplant, dass das Gesetz zum 1. Januar 2030 in Kraft tritt.