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Bundestag plant neue Organspende-Regelung: Ab 2030 fast alle automatisch Spender?

Neuer Vorstoß im Bundestag: Wird ab 2030 fast jeder automatisch zum Organspender?

Der Bedarf an lebensrettenden Organen ist hoch, doch die Zahl der Spender bleibt zu gering. Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten setzt sich dafür ein, das mit einer neuen gesetzlichen Regelung zu ändern, die weite Teile der Bevölkerung betreffen würde. Im Parlament stößt der Vorschlag jedoch auf erheblichen Widerstand.

Über Fraktionsgrenzen hinweg fordert ein Bündnis von Abgeordneten eine grundlegende Reform der Organspende in Deutschland. Ab dem Jahr 2030 soll jede volljährige Person automatisch als Organspender gelten, sofern sie nicht ausdrücklich widerspricht. Die CDU-Politikerin Gitta Connemann erklärte, in den letzten Jahren seien bereits viele Maßnahmen ergriffen worden, um die Zahl der Organspender durch verbesserte Abläufe in Kliniken zu erhöhen. „Doch all diese Anstrengungen haben keine ausreichende Wirkung gezeigt“, so die Staatssekretärin für Wirtschaft.

Die Initiative schlägt deshalb eine sogenannte Widerspruchslösung vor. Demnach wäre jeder Erwachsene, der einwilligungsfähig ist, grundsätzlich Organspender, sofern keine ausdrückliche Ablehnung vorliegt, erläuterte die SPD-Abgeordnete und Ärztin Sabine Dittmar.

Wer keine Entscheidung trifft, gilt demnach als zustimmend, „das Schweigen wird als Einverständnis gewertet“. Zugleich habe jedoch „jede Person die Möglichkeit, eine Ablehnung zu erklären“, ergänzte CDU-Abgeordnete Gitta Connemann. „Jeder kann so zum Lebensretter werden.“

Warnungen vor Eingriff in Grundrechte

Am Vortag warnte eine andere Gruppe von Abgeordneten aus CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen vor der Einführung einer Widerspruchsregelung. Sie sehen darin einen Eingriff in das Grundrecht. Dieses Argument wiesen die Befürworter um Connemann, Dittmar sowie weitere Abgeordnete von Grünen und Linken zurück. „Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender“, betonte der Grünen-Politiker Armin Grau.

So zeichnet sich im Bundestag erneut eine kontroverse ethische Debatte ab, bei der die üblichen Fraktionsgrenzen keine Rolle spielen. Dittmar kündigte an, dass die erste Lesung des Antrags vor der Sommerpause stattfinden soll, mit einer Entscheidung noch vor Jahresende. Aufgrund langer Übergangsfristen, in denen die Bevölkerung umfassend informiert werden soll, ist geplant, das Gesetz zum 1. Januar 2030 in Kraft treten zu lassen.