Anklage gegen Anführer der „Reichsbürger“-Gruppe „Königreich Deutschland“ wegen Verdachts auf kriminelle Vereinigung
Die Bundesanwaltschaft stufte Peter Fitzek, den selbst ernannten „König von Deutschland“, als Wirtschaftskriminellen ein und erhob Anklage gegen ihn sowie drei weitere Männer wegen des Verdachts der Gründung einer kriminellen Vereinigung.
In Karlsruhe gab die Behörde bekannt, dass gegen vier mutmaßliche Hauptakteure der verbotenen Reichsbürgervereinigung „Königreich Deutschland“ Anklage erhoben wurde. Neben Fitzek stehen die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Betrieb unerlaubter Einlagen- und Versicherungsgeschäfte sowie zahlreichen Fällen von Steuerhinterziehung.
Peter Fitzek und Mathias B. werden beschuldigt, ein unerlaubtes Einlagengeschäft geführt und sich an mehreren Fällen bandenmäßiger Urkundenfälschung beteiligt zu haben. Auch der dritte Beschuldigte, Benjamin M., soll zumindest teilweise in diese Taten verwickelt sein. Fitzek wird darüber hinaus der unerlaubte Betrieb von Versicherungsgeschäften, vielfältige Steuerhinterziehungen sowie das Vorenthalten von Arbeitsentgelt und die Anstiftung dazu vorgeworfen. Mathias B. soll laut Bundesanwaltschaft als Gehilfe an den meisten Straftaten mitgewirkt haben.
Die Angeklagten sind Mitglieder einer 2012 gegründeten Vereinigung, die sich selbst „Königreich Deutschland“ (KRD) nennt. Diese Gruppierung betrachtet sich als souveräner Staat im Sinne des Völkerrechts und strebt an, ihr angebliches Staatsgebiet auf die Grenzen des Deutschen Reiches von 1871 auszudehnen. Nach Angaben des Generalbundesanwalts will das KRD das bestehende System der Bundesrepublik Deutschland durch ein eigenes ersetzen.