AfD und Grüne überraschend einig: Neues Heizungsgesetz der Reiche entfacht kontroverse Debatte
Bundeswirtschaftsministerin Reiche hat ihr Heizungsgesetz im Bundestag eingebracht, das ein zentrales Wahlversprechen von CDU und CSU erfüllen soll. Grüne, Linke und AfD äußern sich einhellig besorgt, dass am Ende vor allem Wirtschaft und Verbraucher benachteiligt werden könnten. Auch die SPD zeigt sich kritisch.
Aus Sicht der Union stellt die Einbringung des Nachfolgegesetzes im Bundestag einen weiteren Schritt zur Ablösung von Robert Habecks Heizungsgesetz dar. Grünen und Linken hingegen sehen in der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) vor allem eine Schwächung des Verbraucher- und Klimaschutzes durch die schwarz-rote Koalition. Die Debatte im Bundestag am Donnerstagvormittag verlief äußerst emotional. „Der Habeck’sche Heizungsschwindel hat endlich ein Ende“, erklärte CSU-Politiker Stephan Stracke triumphierend. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge hingegen kritisierte das Gesetz als „in jeder Hinsicht gescheitert, noch bevor es im Bundestag eingebracht wurde – und dennoch beharrt man darauf“.
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD plant mit dem GModG, den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen wieder zu erlauben und die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizsystemen abzuschaffen. Gegner der Reform des Gebäudeenergiegesetzes durch die Ampel sehen darin eine einseitige Fokussierung auf Wärmepumpen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche formulierte das Ziel des Gesetzes folgendermaßen: „Wir geben den Menschen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, mit welchem Heizsystem sie ihr Zuhause ausstatten und modernisieren wollen.“ Das Gesetz stammt maßgeblich aus ihrem Ressort und soll ein zentrales Versprechen des Unionswahlkampfs erfüllen. Mit dem GModG wolle die Regierung „einen Schlussstrich unter die Politik des Misstrauens ziehen“, die sie der Ampel vorwirft.
Ungewöhnliche Übereinstimmung
Die vorherige Regierung, angeführt von der SPD, sieht die erneute Reform als Korrektur eigener Fehler. SPD-Wirtschaftspolitiker Helmut Kleebank, der das Gesetz im Ausschuss verhandelt, räumte ein, dass das bisherige Gesetz sein Ziel einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz verfehlt habe. „Das ist durchaus selbstkritisch gemeint“, so der Berliner Abgeordnete. Das neue Gesetz bringe „weniger staatliche Einschränkungen, manche sprechen von weniger Bevormundung“.
Die AfD widersprach diesem Ansatz grundsätzlich und lehnt das Ziel einer klimaneutralen Bundesrepublik bis 2045 ab. Das neue Gesetz sei „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“, kritisierte AfD-Abgeordneter Marc Bernhard. „Die Bio-Treppe und die CO2-Steuerexplosion entsprechen faktisch einem Verbot von Öl- und Gasheizungen.“ Ab 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen Mindestanteil an Biobrennstoffen enthalten, der bis 2040 schrittweise auf 60 Prozent steigt.
AfD, Grüne und Linke argumentierten in ungewöhnlicher Einigkeit, dass Verfügbarkeit und Kosten von Biomethan und anderen klimaneutralen Brennstoffen ungewiss seien – was zulasten der Verbraucher, besonders der Mieter, gehe. Für die AfD sind derartige staatliche Vorgaben schlicht „Sozialismus“. Der 36-jährige bayerische AfD-Abgeordnete Raimond Scheirich zog Parallelen zur DDR. Da die AfD den menschengemachten Klimawandel ablehnt, muss sie keinen eigenen Plan zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands vorlegen.
„Klimawirkung? Unklar! Woher das Biomethan kommen soll? Noch nicht bekannt, da die Anzahl der angeschlossenen Häuser ungewiss ist! Szenarien zur Preisgestaltung? Nicht erstellt!“, beschrieb Linken-Abgeordnete Violetta Bock das GModG. SPD-Politiker Kleebank räumte ein: „Die Wiederzulassung neuer Verbrennerheizungen birgt Kostenrisiken, insbesondere aufgrund der schwer kalkulierbaren Entwicklung bei Biokraftstoffen.“
Koalition rechnet nicht mit Rückkehr der Gasheizung
Vertreter von Union und SPD betonten, dass die Erlaubnis zum Einbau neuer Öl- und Gasheizungen nicht bedeutet, dass alle Hauseigentümer davon Gebrauch machen würden. „Die Wärmepumpe wird in den meisten Gebäuden die bevorzugte Technik sein, weil sie wirtschaftlich sinnvoll ist“, erklärte Wirtschafts- und Energieministerin Reiche. Ihr Parteikollege Wilhelm Gebhard ergänzte: „Wer den Ausbau von Biomethan pauschal anzweifelt, zeigt vor allem eines: mangelndes Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft.“
Die SPD sieht sich in der Verantwortung, Mieter vor Kostensteigerungen zu schützen, falls Vermieter neue Öl- oder Gasheizungen installieren. „Zum ersten Mal in unserer Geschichte haben wir eine hälftige Aufteilung der Netzentgelte, CO2-Kosten und biogenen Brennstoffe im Gesetzentwurf verankert“, erläuterte SPD-Politiker Hakan Demir. Linken-Politikerin Bock wies darauf hin, dass Nebenkostenabrechnungen bereits jetzt komplex seien und Vorgaben von Vermietern häufig nicht eingehalten würden.
Die Grünen kritisierten, dass Gewerbetreibende von der Regelung ausgenommen sind, darunter Handwerker, Restaurants und Einzelhandelsgeschäfte. „Die kleinen Unternehmen in Deutschland werden schlichtweg vergessen und mit den Kosten allein gelassen“, sagte Dröge mit Blick auf Reiche.
Verfassungsrechtliche Zweifel
Oppositionsvertreter wiesen zudem auf die knappen Beratungsfristen hin. Stellungnahmen der Fachverbände konnten nicht mehr in den Gesetzesentwurf einfließen, bevor er vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Auch nach der ersten Lesung bleibt den Fachpolitikern wenig Zeit für Beratungen oder Änderungen, da die Regierungsfraktionen das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden wollen. Der späteste Termin hierfür ist der 10. Juli.
Die Kritik ist vielfältig: Umwelt-, Verbraucher- und Wirtschaftsverbände äußern Bedenken. Grünen-Politikerin Dröge spöttelte angesichts der parteiübergreifenden Verbändekritik über CDU-Ministerin Reiche: „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben erreicht, dass die Deutsche Umwelthilfe gemeinsam mit ihrem früheren Arbeitgeber Eon Ihnen einen Brief schreibt und erklärt: ‚Dieses Gesetz ist schlecht‘.“
Innerhalb der Unionsfraktion gibt es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, da das Gesetz das Erreichen der Klimaziele erschwere. Die Linke prüft bereits eine Verfassungsklage. Die Mehrheit der Bundesländer lehnt das GModG ab, und der Normenkontrollrat der Bundesregierung beurteilt das umfangreiche 180-Seiten-Werk als handwerklich äußerst mangelhaft.
Teils kontroverse Debatte
Aus den Regierungsfraktionen kam während der Debatte lediglich ein inhaltlicher Änderungsvorschlag: SPD-Politiker Hakan Demir schlug vor, Vermieter sollten die Kosten für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen nicht als Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen. Es stelle sich die Frage, „ob das eine Modernisierung oder lediglich notwendige Instandhaltung ist, die Vermieter ohnehin durchführen müssen“, so Demir. „Wir müssen hinterfragen, warum fossile Gas- und Ölheizungen überhaupt noch zu Mieterhöhungen führen sollen.“ CDU-Politiker Lars Rohwe sah das anders: „Jede neue Heizung trägt zum Klimaschutz bei, weil sie effizienter und umweltfreundlicher ist.“
Rohwe provozierte die Grünen, als er das bisherige Gesetz von Robert Habeck als „Wärmepumpenzwang“ bezeichnete. „Sie zeigen ein tiefes Misstrauen gegenüber den Menschen, denen Sie vorschreiben wollen, wie sie richtig heizen“, warf er der Opposition vor. Diese reagierte scharf: Dröge nannte das GModG das „Ergebnis eines völlig überzogenen Furors der Union in einer Kampagne gegen Robert Habeck, die Sie so weit getrieben hat, dass es für die Union keinen gesichtswahrenden Weg zurück zu vernünftigen Lösungen mehr gibt“. Von einer gesellschaftlichen Einigung in der Heizungsfrage ist die Koalition an diesem Tag im Parlament noch weit entfernt.