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AfD Niedersachsen wird vorläufig als Beobachtungsobjekt eingestuft

AfD Niedersachsen darf vorläufig zum Beobachtungsobjekt werden

In Niedersachsen befindet sich die AfD im Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz: Die Partei wurde vom Verdachts- zum Beobachtungsobjekt heraufgestuft. Dagegen legte die AfD Widerspruch ein. Nun hat ein Gericht den Eilantrag abgelehnt, doch dem Landesverband steht weiterhin eine weitere Möglichkeit offen.

Der Landesverfassungsschutz Niedersachsen darf die AfD vorläufig als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einstufen. Ein Eilantrag des AfD-Landesverbandes wurde vom Verwaltungsgericht Hannover abgewiesen.

Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die Partei Mitte Februar hochgestuft. Seit 2022 war die AfD als Verdachtsobjekt geführt worden, eine weitere Verlängerung dieser Phase war nicht möglich. Die Behörde musste sich daher entscheiden, ob sie die Überwachung einstellt oder auf eine neue rechtliche Grundlage stellt.

Die AfD reichte Klage gegen die Höherstufung ein. Die Vorwürfe, die Partei sei verfassungsfeindlich, wies Landesvorsitzender Ansgar Schledde zurück. Daraufhin verzichtete der Verfassungsschutz zunächst weitgehend auf besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen.

Das Verwaltungsgericht stellte jedoch fest, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Niedersachsen sich durch Angriffe auf die Menschenwürde sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip belegen lassen. Radikale Positionen, die an die Grenze der Strafbarkeit reichen, würden etabliert, so das Gericht. Zudem bestehen Verbindungen zu AfD-Teilen, die als eindeutig rechtsextremistisch eingestuft werden.

Das Gericht betonte, dass das Erscheinungsbild der Partei durch diese Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt sei. Insgesamt lasse sich ein verfassungsfeindliches Gesamtbild feststellen. Die Entscheidung im Eilverfahren regelt die Rechtslage bis zur Urteilsverkündung in der Hauptsache. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die AfD Niedersachsen kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

In weiteren Bundesländern – Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – wird die AfD auf Landesebene als eindeutig rechtsextremistisch eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz kündigte im Mai 2025 an, die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen zu wollen. Aufgrund einer Klage der AfD wurde die Einstufung jedoch bis zu einer gerichtlichen Klärung ausgesetzt.