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AfD-Landratskandidat bestreitet Vorwurf eines Dienstpflichtverstoßes

AfD: Verstoß gegen Dienstpflicht? Landratskandidat streitet Vorwurf ab

Uwe Arendt, Polizist und AfD-Landratskandidat, sieht sich aktuell mit dem Vorwurf konfrontiert, während einer Krankschreibung unter anderem bei Wahlkampfveranstaltungen aufgetreten zu sein. Er nimmt nun Stellung zu den Anschuldigungen und erläutert die Hintergründe.

Der Polizeibeamte, der im Saalekreis in Sachsen-Anhalt für das Amt des Landrats kandidiert, weist die Anschuldigungen zurück, wonach er trotz einer monatelangen Krankschreibung an Wahlkampfauftritten teilgenommen haben soll. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ hatte zuvor berichtet und dabei Dokumente zu einem Disziplinarverfahren zitiert. Demnach soll Arendt während seiner Erkrankung als Mitglied des Kreistages sowie des Stadtrates Merseburg an Sitzungen teilgenommen haben. Sicherheitskreise bestätigten das laufende Verfahren.

In einer öffentlichen Stellungnahme in sozialen Medien wies Arendt die Vorwürfe zurück, erklärte jedoch auch die Gründe für seine Krankschreibung. Er habe eine schwere Bandscheibenoperation hinter sich und sei zeitweise nur mit Krücken mobil gewesen. „Dienstfähig war ich definitiv nicht mehr“, so Arendt in einem Video. Anschließend habe er eine stationäre sowie ambulante Rehabilitation durchlaufen. Dass er in dieser Zeit, in der er viel Ruhe brauchte, seinen Kopf frei bekommen wollte, sei nachvollziehbar, so der Politiker und Polizist. „Ich bin schon seit einiger Zeit nicht mehr krankgeschrieben.“

Gegen Arendt wird zudem wegen einer Nebentätigkeit ermittelt. Unter dem Künstlernamen „DJ Eddy“ legt er auf regionalen Festen Musik auf. In einem Video kündigte er offenbar einen Auftritt bei einer Osterveranstaltung in Merseburg an. Es wird nun geprüft, ob dieser tatsächlich stattfand. Die Nebentätigkeit hatte Arendt 2017 zwar von seinem Arbeitgeber genehmigt bekommen, jedoch wurde ihm damals vorsorglich untersagt, diese während einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit auszuüben. Es wird nun untersucht, ob Arendt gegen diese Anordnung sowie gegen seine beamtenrechtlichen Pflichten hinsichtlich Gesundheit und vertrauenswürdigem Verhalten außerhalb des Dienstes verstoßen hat.

Arendt ist eigenen Angaben zufolge seit 1990 bei der Polizei tätig und spezialisiert auf Einbruch- und Diebstahlsdelikte. Die Landratswahl im Saalekreis ist für den 7. Juni angesetzt. Weder die Polizeiinspektion Halle, bei der Arendt beschäftigt ist, noch das Innenministerium von Sachsen-Anhalt wollten sich wegen Persönlichkeitsrechten zu dem Fall äußern.

Ein Disziplinarverfahren ist ein behördliches Verfahren, das gegen Beamte eingeleitet wird, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen beamtenrechtliche Pflichten besteht. Mögliche Sanktionen reichen von schriftlichen Verweisen über Geldbußen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Arendt betonte, dass er an seiner Kandidatur festhalte.

Der Fall erinnert an einen ähnlichen Vorfall aus Berlin im April. Dort hatte Uta Francisco dos Santos, SPD-Kandidatin für das Bezirksbürgermeisteramt in Berlin-Mitte, ihre Kandidatur nach einer Debatte zurückgezogen. Berichten zufolge hatte sie während einer längeren Krankschreibung Wahlkampfaktivitäten durchgeführt. Über ihren Anwalt erklärte sie ihren Rückzug mit einer „medialen Kampagne“, insbesondere durch „rechte Medien“.