Audimax » Politik » Zeitpunkt noch unklar: EU-Staaten einigen sich auf Abschiebezentren

Zeitpunkt noch unklar: EU-Staaten einigen sich auf Abschiebezentren

Zeitpunkt ist noch offen: EU-Vertreter einigen sich bei Abschiebezentren

Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten streben nicht nur den Schutz vor weiteren Migranten an, sondern wollen auch abgelehnte Asylbewerber aus dem Bündnis zurückführen. Die Einführung der geplanten Rückkehrzentren war dabei lange umstritten. Nun haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Linie verständigt.

Die Europäische Union bereitet damit den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten sowie zusätzliche Verschärfungen im Asylrecht vor. Das teilten Vertreter des Europäischen Parlaments nach Gesprächen mit den Mitgliedstaaten mit. „Alle noch offenen politischen Fragen wurden intensiv diskutiert und vorläufig geklärt“, hieß es in der Mitteilung, ausgenommen bleibt jedoch der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelungen.

Nach Informationen aus Verhandlungskreisen wünschen einige Länder mehr Zeit, um ihre nationalen Gesetze an die neuen Bestimmungen anzupassen. Ursprünglich forderten sie, dass die meisten Regelungen der neuen Rückführungsverordnung erst nach zwei Jahren wirksam werden – mit Ausnahme der Vorschriften zu den Rückkehrzentren. Das Parlament hingegen strebt eine sofortige Umsetzung an. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 1. Juni angesetzt.

In den sogenannten Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der EU sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die nicht unmittelbar in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen zufolge von Abschiebungen ausgenommen sein. Für Familien mit Kindern und Jugendlichen ist eine Abschiebung hingegen möglich.

Italiens Rückkehrpläne scheitern vor dem EuGH

Deutschland arbeitet derzeit gemeinsam mit weiteren EU-Staaten daran, Vereinbarungen mit Drittstaaten zu treffen, die bereit sind, Rückkehrzentren auf ihrem Staatsgebiet einzurichten. Bisher existierte kein einheitlicher EU-Rahmen für solche Lösungen außerhalb der Union. Italien hatte bereits ein Abkommen mit Albanien geschlossen, um Abschiebehaft und Asylverfahren dorthin zu verlagern. Dieses Modell wurde jedoch durch Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestoppt.

Die Einigung regelt laut Verhandlungskreisen, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer Abschiebung kooperieren müssen, wenn sie nicht inhaftiert werden wollen. Zudem drohen ihnen europaweit Kürzungen oder der Entzug von Sozialleistungen sowie die Beschlagnahmung von Reisedokumenten.

Abschiebehaft ist künftig möglich, wenn die Behörden Fluchtgefahr oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit feststellen. Die zulässige Dauer der Haft wird mit den neuen Regelungen verlängert – nach Angaben von Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate, mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung um sechs Monate in besonderen Fällen.

Der Einigung war ein gemeinsamer Beschluss der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Manfred Weber und dem rechten Flügel im EU-Parlament, zu dem auch die AfD zählt, vorausgegangen. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur hatten offengelegt, dass die EVP bei diesem Thema enger mit den rechten Parteien zusammenarbeitete als bisher bekannt.