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Normenkontrollrat kritisiert Heizungsgesetz der Schwarz-Roten Koalition als unverständlich und praxisfern

Schwache Planung von Schwarz-Rot: Normenkontrollrat zerpflückt Heizungsgesetz: unverständlich, praxisfern, teuer

Während Ministerin Reiche das neue Heizungsgesetz als Erfolg wertet, äußert der Normenkontrollrat scharfe Kritik: Der vorliegende Entwurf sei technisch mangelhaft und das schwächste Gesetz, das eine Regierung in den letzten Jahren vorgelegt habe. „Solche Regelungen führen zu wachsender Frustration gegenüber Staat und Politik“, betont der Rat.

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) übt heftige Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) der schwarz-roten Koalition. NKR-Vorsitzender Lutz Goebel bezeichnete den Gesetzentwurf gegenüber der „Bild“-Zeitung als eines der „handwerklich schlechtesten und praxisfernsten Projekte“, die dem Rat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden. Der Text sei in vielen Teilen schwer verständlich und für Betroffene oft nicht nachvollziehbar. Auch Fachverbände aus dem Heizungsbereich bemängeln die Umsetzungsschwierigkeiten und fehlende Praxistauglichkeit, erläuterte Goebel. „Solche Gesetze verstärken die Enttäuschung vieler Bürger über Staat und Politik.“

Zusätzlich führt das Gesetz laut NKR zu erhöhtem Bürokratieaufwand und steigenden Beratungskosten. Die Verteilung der Nebenkosten beim Einbau fossiler Heizungen sei für viele Wohnungseigentümer ohne externe Unterstützung kaum realisierbar. Goebel fordert den Bundestag auf, den Entwurf während des parlamentarischen Prozesses zu überarbeiten und die Anregungen der Fachverbände zu berücksichtigen.

Der Normenkontrollrat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Beratungsgremium mit zehn Mitgliedern, das sich für weniger Bürokratie, verbesserte Gesetze und eine digitale Verwaltung einsetzt.

Aufhebung der 65-Prozent-Regelung

Im Wahlkampf versprach die Union, das frühere Heizungsgesetz der Ampel-Koalition abzuschaffen – gemeint ist die zentrale Vorschrift des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes: Neue Heizungen müssen dort mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, was den Einbau von Gas- und Ölheizungen faktisch ausschließt. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz soll der Einbau solcher Heizungen wieder möglich werden.

Ab 2029 müssen neue Gas- und Ölheizungen schrittweise klimafreundlicher betrieben werden. Dazu sollen sie einen steigenden Anteil an Biomethan oder Bioöl enthalten, der von 10 Prozent zu Beginn auf 60 Prozent im Jahr 2040 ansteigen soll. Diese sogenannte Bio-Treppe ist jedoch umstritten, da klimafreundliche Gase und Öle derzeit weder ausreichend verfügbar noch günstig sind.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche betonte bei der Vorstellung des Entwurfs, dass nun wieder Planungssicherheit und mehr Flexibilität herrsche. Das bisherige Gesetz sei zu sehr auf Wärmepumpen fokussiert gewesen, die vergleichsweise hohe Kosten verursachen. Es gebe in bestimmten Fällen sinnvolle Alternativen. Dennoch werde die Wärmepumpe weiterhin eine zentrale Rolle spielen und finanziell gefördert werden. „Mit steigender Nachfrage werden die Preise für Wärmepumpen voraussichtlich sinken“, so Reiche.

Die Bundesförderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen soll mindestens bis 2029 bestehen bleiben. Der Bundestag muss das neue Gesetz noch verabschieden.