Warnung: Unbefugter Zugriff auf Alberts Wählerverzeichnis möglich
Die Wahlbehörde der Provinz warnt davor, dass eine unbefugte Partei möglicherweise Zugang zum Wählerverzeichnis von Alberta erhalten hat.
Das Verzeichnis enthält „äußerst sensible Daten“ wie Namen, Adressen und Telefonnummern der Wähler. Laut einer Erklärung von Elections Alberta am Donnerstag könnte die Weitergabe an die Partei durch eine berechtigte Person oder Organisation erfolgt sein.
Ein Datenbank- oder Systemeinbruch wurde von der Behörde ausgeschlossen.
„Obwohl unsere Ämter gesetzlich daran gehindert sind, Details zu laufenden Ermittlungen zu kommentieren, sollen die Bürger Albertas wissen, dass Elections Alberta diese Angelegenheit sehr ernst nimmt“, heißt es in der Mitteilung.
„Aufgrund der sensiblen Natur der im Wählerverzeichnis enthaltenen Informationen halten wir es für entscheidend, die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Elections Alberta ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um festzustellen, ob ein solcher Vorfall stattgefunden hat und um die Daten zu schützen und zurückzugewinnen.“
Das Wahlgesetz von Alberta regelt Inhalt, Verteilung, Schutz und Nutzung des Verzeichnisses; es wird ausschließlich an gesetzlich berechtigte Personen oder Organisationen ausgegeben und darf nur für die gesetzlich festgelegten Zwecke verwendet werden.
„Jede Ausgabe des Verzeichnisses an berechtigte Empfänger enthält spezielle Sicherheitsmerkmale, die es Elections Alberta ermöglichen, den Empfänger jeder einzelnen Kopie zu identifizieren“, erklärte die Behörde.
„Empfänger sind verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um das Wählerverzeichnis und die darin enthaltenen Informationen vor Verlust und unbefugter Nutzung zu schützen.“
Die Empfänger müssen Elections Alberta unverzüglich informieren, falls das Verzeichnis oder die darin enthaltenen Informationen verloren gehen, so die Behörde weiter.
„Weder eine Person noch ein Abgeordneter dürfen das Verzeichnis oder die darin enthaltenen Informationen für andere als die in Abschnitt 20 des Wahlgesetzes ausdrücklich genehmigten Zwecke weitergeben“, ergänzte die Behörde.
Wer gegen diese Regelungen verstößt, kann mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Dollar belegt werden oder bei einer Verurteilung vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Kombination aus Geldstrafe und Haft bestraft werden, so die Mitteilung.
Elections Alberta arbeitet mit weiteren zuständigen Stellen zusammen und hat die Datenschutzbehörde von Alberta über den Vorfall informiert.