Merz’ Pläne gefährdet? Hubig: Verbot von Wohnungsenteignungen „auf keinen Fall realisierbar“
Im Jahr 2021 stimmten die Berliner in einem Volksentscheid für die Enteignung großer Wohnungskonzerne. Die künftige Senatsregierung könnte das Vorhaben weiter vorantreiben. Bundeskanzler Merz plant jedoch, mit einem Bundesgesetz dagegen vorzugehen. Doch ist das juristisch überhaupt durchführbar?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zeigte sich zurückhaltend gegenüber dem von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigten Verbot von Enteignungen von Immobilienunternehmen. Gegenüber dem „Handelsblatt“ erklärte sie: „Ein generelles Verbot ist mit Sicherheit nicht umsetzbar.“ Auch ein gesetzlicher Rahmen für die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen sei ein komplexes Thema. „Es gibt Fachleute, die daran zweifeln, ob sich so etwas verfassungsgemäß regeln lässt“, erläuterte sie. „Ganz ausschließen möchte ich es jedoch nicht.“
Nach dem jüngsten Koalitionsausschuss hatte Merz ein Gesetz angekündigt, das den Bundesländern Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften untersagen soll. Hintergrund ist die Sorge der schwarz-roten Koalition, dass in Berlin ein Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen umgesetzt wird.
Hubig wies darauf hin, dass gemäß Artikel 15 des Grundgesetzes die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Bodenschätzen und Produktionsmitteln grundsätzlich möglich sei. Dem stehe jedoch Artikel 14 des Grundgesetzes gegenüber, der das Eigentumsrecht stark schützt. „Das stellt ein komplexes Spannungsfeld dar“, erklärte die Justizministerin. „Wie anspruchsvoll das Thema ist, zeigt sich daran, dass es bislang keinen Fall gab, in dem Artikel 15 und die Vergesellschaftung angewandt wurden.“ Daher existiere auch keine Rechtsprechung dazu.
„Ich möchte keine Debatte über Enteignungen führen“, betonte die SPD-Politikerin. „Mein Ziel ist es, bezahlbares Wohnen zu gewährleisten.“ Die Mietproblematik sei „ein ernstzunehmendes Anliegen für die Bürgerinnen und Bürger“, und zwar nicht nur in Berlin, sondern auch in zahlreichen anderen Städten.
In Berlin wird seit Jahren kontrovers über die Enteignung großer Wohnungsbaugesellschaften diskutiert. 2021 stimmte eine Mehrheit für den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. Als Reaktion darauf verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus im März dieses Jahres ein Rahmengesetz, das die Umsetzung grundsätzlich ermöglicht.