Vor fünf Jahren umbenannt: Fränkische Gemeinde entfernt SA-Mitglied vom Straßenschild
Nach dem Zweiten Weltkrieg war Wilhelm Burkhardt für kurze Zeit Bürgermeister der fränkischen Gemeinde Allersberg. Im Jahr 2021 wurde eine Straße zu seinen Ehren benannt. Später kam jedoch ans Licht, dass er auch Mitglied der SA war. Lange wehrte sich die Gemeinde gegen eine Umbenennung – bis jetzt.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Allersberg im Landkreis Roth hat beschlossen, die Wilhelm-Burkhardt-Straße umzubenennen. Burkhardt war Mitglied der SA (Sturmabteilung), einer paramilitärischen Organisation der NSDAP.
Die Benennung der Straße nach Burkhardt erfolgte erst 2021. Er war nach dem Krieg für kurze Zeit Bürgermeister von Allersberg – ein deutschlandweit ungewöhnlicher Fall, wie Ludwig Spaenle, der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Staatsregierung, bereits vor zwei Jahren betonte.
AfD- und Freie-Wähler-Politiker lehnen Umbenennung ab
Die Umbenennung wurde von der Mehrheit des 21-köpfigen Marktgemeinderats beschlossen. Vier Mitglieder – darunter eine AfD-Gemeinderätin und zwei Vertreter der Freien Wähler – stimmten nach einer stundenlangen Debatte bis spät in die Nacht zum Dienstag gegen die Änderung des Straßennamens.
Der Streit um die Straßenbezeichnung dauert bereits mehrere Jahre an. Eine Bürgerinitiative aus der 9000-Einwohner-Gemeinde hatte die Rücknahme der Namensgebung gefordert. Der Gemeinderat hatte dies zunächst – mit der entscheidenden Stimme von Bürgermeister Daniel Horndasch (parteilos) – abgelehnt. Zuletzt forderte auch die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg – ein Zusammenschluss mehrerer Kommunen, darunter auch Allersberg, im Kampf gegen Rechts – die Umbenennung.
„Seit Bekanntwerden der Benennung im Jahr 2021 haben wir die Straßenbenennung nach einem ehemaligen SA-Mitglied mehrfach kritisch hinterfragt und eine Umbenennung gefordert“, erklärte Stephan Doll, Vorsitzender der Allianz. „Die inzwischen verfügbaren weiteren historischen Erkenntnisse sowie die laufende wissenschaftliche Aufarbeitung zeigen aus unserer Sicht deutlich, dass die damalige Entscheidung heute neu bewertet werden muss.“