Söder widerspricht der CSU: Teilweises AfD-Verbotsverfahren hält er für problematisch
Seit mehreren Jahren wird über ein mögliches Verbot der AfD debattiert. Innerhalb der CSU gibt es Stimmen, die sich für das Verbot einzelner Landesverbände aussprechen, wobei besonders der Thüringer Verband im Mittelpunkt steht. CSU-Chef Markus Söder sieht diese Idee jedoch kritisch.
Markus Söder, der Vorsitzende der CSU, spricht sich gegen ein Verbotsverfahren gegen Teile der AfD aus und setzt sich damit von einigen seiner Parteifreunde ab. „Ich halte das nicht für den richtigen Weg“, erklärte Söder am Rande der Bundesratssitzung in Berlin. Er betonte, dass ein solches Verfahren „verfassungsrechtlich äußerst komplex“ sei und kaum Erfolgschancen habe. Nach Söders Ansicht würde ein Verbotsverfahren der AfD vielmehr einen „Märtyrerstatus“ verleihen. „Eine Debatte über ein Teilverbot würde der AfD aktuell eher zugutekommen. Daher bin ich überzeugt, dass dies der falsche Weg ist.“
Innerhalb der CSU-Landtagsfraktion wurden kürzlich Überlegungen zu einem Verbotsverfahren gegen einzelne AfD-Teile angestellt, konkret gegen den Landesverband Thüringen. Der Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek betonte, dass es effektiver sei, Probleme direkt anzugehen und so das Vertrauen in die Politik zu stärken, anstatt die gesamte Partei zu verbieten. Gleichzeitig fügte er hinzu: „Wir müssen jedoch den Landesverband Thüringen genau beobachten, die Gefahrenlage im Auge behalten und ein Teilverbot zumindest nicht vollständig ausschließen.“
Winfried Bausback, CSU-Landtagsabgeordneter und ehemaliger bayerischer Justizminister, äußerte sich zu den Überlegungen dahingehend, dass ein Großteil der extremistischen Äußerungen und Tendenzen in der AfD dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke zugeschrieben werde. „Deshalb sollte ernsthaft erwogen werden, einen Verbotsantrag speziell für diesen Landesverband vorzubereiten.“ Ein generelles Verbotsverfahren gegen die gesamte AfD hatte die CSU-Spitze unter Söders Führung bisher stets abgelehnt.
Gutachten bewertet Erfolgschancen
Ein kürzlich von Juristen und weiteren Fachleuten erstelltes Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass ein AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gute Chancen auf Erfolg hätte. Die acht Verfasser des umfassenden Gutachtens, das für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) angefertigt wurde, begründeten ihre Einschätzung vor allem mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Garantie der Menschenwürde.
Im Februar hatte das Kölner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung hingegen festgestellt, dass zwar hinreichend Anhaltspunkte bestünden, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt würden. Dennoch sei die Partei insgesamt nicht derart geprägt, dass von einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz gesprochen werden könne. Das Hauptsacheverfahren ist noch ausstehend.
Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Aktuell wird sie als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.