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Jahresbericht 2025: Mehr Gewaltdelikte bei der Bundespolizei verzeichnet

Jahresbericht für das Jahr 2025: Bundespolizei registriert mehr Gewaltdelikte

Die Bundespolizei ist für die Sicherheit an Bahnhöfen, Flughäfen und den Landesgrenzen zuständig. Ihr aktueller Jahresbericht für 2025 liefert sowohl positive als auch negative Erkenntnisse: Während Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz zurückgingen, wurden mehr Gewaltdelikte registriert.

Im Berichtsjahr 2025 stieg die Anzahl der von der Bundespolizei erfassten Gewaltdelikte an Bahnhöfen und weiteren überwachten Orten im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent auf etwa 35.400 Fälle an. Dies geht aus dem Jahresbericht der Bundespolizei hervor.

Nach den Eingangsdaten der Bundespolizei umfasst die Gewaltkriminalität sämtliche Körperverletzungs- und Raubdelikte, Straftaten gegen das Leben, Widerstand gegen Staatsgewalt, Delikte gegen die persönliche Freiheit sowie solche gegen die öffentliche Ordnung. Sexualdelikte werden separat erfasst. Bei Gewaltdelikten mit bekannten Tatverdächtigen entfielen 53 Prozent auf deutsche Staatsangehörige. In 3,9 Prozent aller Fälle wurde ein Messer als Tatmittel verwendet.

Rückgang bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz

Die Gesamtzahl der registrierten Straftaten sank 2025 um 5,8 Prozent auf rund 604.700 Fälle, was hauptsächlich auf weniger Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz zurückzuführen ist.

Seit dem 16. September 2024 finden an allen deutschen Landesgrenzen Grenzkontrollen bei Einreisen statt, nachdem zuvor nur teilweise Kontrollen durchgeführt wurden. Die Anzahl der erstmaligen Asylanträge in Deutschland ist seit 2023 deutlich zurückgegangen. Im Mai 2025 wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen verschärft. Seitdem werden Asylsuchende, mit Ausnahmen für etwa Kranke und Schwangere, an den Grenzen zurückgewiesen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigte an, die Binnengrenzkontrollen zu lockern, sofern die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) wie von den EU-Mitgliedstaaten geplant umgesetzt wird. Wesentlicher Bestandteil der seit Mitte Juni geltenden Reform ist die verpflichtende Registrierung aller Asylsuchenden an den Außengrenzen. Zudem sollen Personen aus Staaten mit geringer Aussicht auf Asyl an der EU-Außengrenze ein beschleunigtes Verfahren durchlaufen.

Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums sind normalerweise nicht vorgesehen. Werden sie dennoch vorübergehend eingeführt, muss die EU-Kommission rechtzeitig informiert werden. Die verstärkten Kontrollen an den deutschen Landgrenzen sind derzeit bis September 2026 geplant. Bundespolizeipräsident Dieter Romann bewertet diese „flexiblen und smarten Grenzkontrollen“ als wirkungsvoll im vergangenen Jahr. Ob und wie lange sie fortgesetzt werden, hängt auch vom Erfolg und der Wirkung der Geas-Reform ab.