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Therapeuten schlagen Alarm: Empörung über Regierungspläne bedroht Psychotherapie

Therapeuten warnen eindringlich: Aufschrei wegen Regierungsplänen: Psychotherapie wird "kaputt gemacht"

In Deutschland erheben Psychotherapeuten scharfe Kritik an den Sparvorhaben der Bundesregierung. Sollte deren Umsetzung erfolgen, befürchten Fachleute eine Abnahme der verfügbaren Therapieplätze sowie verlängerte Wartezeiten für psychisch Erkrankte, da ihr Beruf dadurch wirtschaftlich untragbar gemacht werde.

Die Psychotherapeuten protestieren gegen vorgesehene Kürzungen im Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen. „Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet die wirtschaftliche Existenz vieler psychotherapeutischer Praxen“, warnte Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer.

Dadurch entstünden erhebliche Versorgungslücken in der ambulanten Psychotherapie. „Das würde zu weniger Therapieangeboten, längeren Wartezeiten, verlängerten Krankheitsverläufen und steigenden Krankengeldtagen führen – das kann niemand wünschen“, unterstrich Benecke. Sie forderte eine umfassende Überarbeitung der Pläne bis Jahresende.

Der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks, Dieter Adler, kritisierte: „Psychotherapie wird dadurch faktisch zerstört.“ Wenn die wirtschaftliche Planbarkeit des Berufs so stark beeinträchtigt werde, würden Praxen ihre Kassensitze verringern, vermehrt auf Privatbehandlungen setzen oder sich komplett aus der Versorgung zurückziehen. Dies führe dazu, dass Psychotherapie wieder nur noch für finanziell besser gestellte Menschen zugänglich sei, wie es vor Jahrzehnten der Fall war, warnte Adler.

Die Verbände richten ihre Kritik insbesondere gegen die Abschaffung der sogenannten Angemessenheitsprüfung bei der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer sei diese Prüfung verfassungsrechtlich notwendig.

Die Streichung ist Teil des jüngsten umfangreichen Änderungspakets zum GKV-Spargesetz. Konkret betrifft dies die Kriterien für eine angemessene Vergütung pro Zeiteinheit. Dieser gesetzliche Schutzmechanismus soll sicherstellen, dass psychotherapeutische Honorare nicht unter ein festgelegtes Mindestniveau fallen.