Klingbeil erhält drei Reformvorschläge: Kommission zur Schuldenbremse bleibt uneinig
Ähnlich wie bei der Rentenreform soll auch die Bundesregierung bei der Überarbeitung der Schuldenbremse von einer Kommission beraten werden. Doch einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge bestehen erhebliche Differenzen unter den Mitgliedern bezüglich des Umgangs mit der Staatsverschuldung.
Die von der Regierung eingesetzte Kommission konnte sich bislang nicht auf ein einheitliches Konzept einigen. Laut Medienberichten wird Finanzminister Lars Klingbeil in der kommenden Woche drei verschiedene Vorschläge vorgelegt bekommen. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, dass es jeweils eine Empfehlung von den unionsnahen Mitgliedern, den SPD-nahen Fachleuten und den beiden Ökonominnen Philippa Sigl-Glöckner sowie Isabella Weber gibt. Im Gegensatz zur Rentenkommission kann die Koalition aus CDU, CSU und SPD somit nicht auf eine einheitliche Expertenmeinung zur Lösung streitiger Fragen hoffen.
Unter der Leitung von Stephan Weil (SPD), Reinhold Hilbers (CDU) und Stefan Müller (CSU) besteht bei der Mehrheit der Kommissionsmitglieder jedoch Einigkeit darüber, dass die Begrenzung des strukturellen Defizits ein grundsätzlich geeignetes Instrument ist, um die Staatsverschuldung zu kontrollieren. Außerdem herrscht Konsens darüber, dass die Verteidigungsausgaben mittelfristig wieder in den Kernhaushalt des Bundes integriert und den Regeln der Schuldenbremse unterstellt werden sollten. Alle anderen Vorschläge konnten laut dem Bericht keine erforderliche Zweidrittelmehrheit erzielen.
Das von der Union vorgeschlagene Modell, das von ihren Vertretern in der Kommission als „atmende Schuldenbremse“ bezeichnet wird, sieht vor, die Begrenzung des strukturellen Haushaltsdefizits von Bund und Ländern bei 0,35 Prozent zu belassen, solange die Gesamtverschuldung über 60 Prozent liegt. Die Verteidigungsausgaben sollen schrittweise zwischen 2029 und 2035 wieder in den regulären Haushalt eingegliedert werden. Dies würde jedoch die Kreditaufnahme des Bundes um mehr als 100 Milliarden Euro jährlich einschränken – eine Maßnahme, die angesichts von Steuereinnahmen in Höhe von rund 400 Milliarden Euro kaum ohne größere Probleme umsetzbar erscheint.
Ratingagenturen bewerten Deutschland weiterhin mit Top-Bonität
Der SPD-nahe Vorschlag, intern als „investitionsorientierte Schuldenbremse“ bezeichnet, sieht für die Bundeswehr einen längeren Übergangszeitraum bis 2040 vor. Zudem sollen Ausgaben für Schienen, Brücken, Digitalisierung, Bildung und weitere sogenannte Zukunftsinvestitionen zumindest teilweise von der Kreditregel ausgenommen werden. Bund und Länder könnten demnach zusätzlich zur strukturellen Defizitgrenze von 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) jährlich weitere 0,8 Prozent des BIP für Investitionen ausgeben. Insgesamt würde sich der jährliche Verschuldungsspielraum des Gesamtstaats auf 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung erhöhen.
Die Empfehlungen der Ökonominnen Sigl-Glöckner und Weber legen hingegen weniger den Fokus auf die Schuldenquote, sondern vielmehr auf die mehrjährige Entwicklung der Staatsausgaben. Ziel sei es, die Schuldenregeln der Europäischen Union einzuhalten, anstatt ohne zwingenden Grund strengere nationale Vorschriften zu erlassen. Zudem sollen Investitionen gegenüber anderen Staatsausgaben nicht bevorzugt werden, um den gewählten Politikern keine verfassungsrechtlichen Beschränkungen aufzuerlegen. Darüber hinaus soll neben der Begrenzung der Staatsschulden auch die Vollbeschäftigung als gleichwertiges Ziel in der Verfassung verankert werden.
Deutschland genießt auf den Finanzmärkten aufgrund seiner soliden Haushaltspolitik eine erstklassige Bonität: Scope sowie die großen US-Ratingagenturen Standard & Poor’s, Fitch und Moody’s bewerten die Bundesrepublik durchweg mit der Bestnote AAA. Dadurch kann der Bund zu günstigen Konditionen Kredite aufnehmen. Angesichts der steigenden Neuverschuldung könnte dieses Privileg jedoch künftig infrage gestellt werden, was die Zinskosten im Bundeshaushalt erheblich steigen lassen würde.