Anklage wegen Kriegsverbrechen: Mutmaßlicher Drahtzieher des Nord-Stream-Anschlags vor Gericht
Der Anschlag auf die Nord-Stream-Gaspipelines im Jahr 2022 löste weltweit große Aufmerksamkeit aus. Über lange Zeit fehlte jede Spur zu den Verantwortlichen, bis schließlich der mutmaßliche Haupttäter gefasst werden konnte. Nun wurde gegen ihn Anklage erhoben – unter anderem wegen möglicher Kriegsverbrechen.
Die Explosionen an den Nord-Stream-Leitungen sorgten 2022 international für Aufsehen. Deutsche Ermittler suchten jahrelang nach einem siebenköpfigen Team, das angeblich die Sprengladungen an dem deutsch-russischen Prestigeprojekt angebracht haben soll. Erstmals wurde nun gegen einen mutmaßlichen Beteiligten Anklage erhoben, wie seine Verteidiger bestätigten.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft dem Ukrainer Serhij K. nach Medienberichten Kriegsverbrechen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie die Zerstörung von Bauwerken vor. Eine Sprecherin bestätigte die Anklageerhebung, machte jedoch zunächst keine weiteren Angaben. Nach bisherigen Informationen ist die oberste deutsche Anklagebehörde überzeugt, dass der Beschuldigte die Operation in der Ostsee gelenkt hat.
Auf Anfrage teilte eine Sprecherin des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg mit, dass die Anklage dort anhängig sei. Der Staatsschutzsenat des Gerichts wird nun darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und wann der Prozess beginnt.
Im September 2022 beschädigten mehrere Explosionen nahe der dänischen Ostseeinsel Bornholm die beiden Nord-Stream-Pipelines so stark, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Über Nord Stream 1 wurde zuvor russisches Erdgas nach Deutschland geliefert, während Nord Stream 2 noch nicht in Betrieb war.
Russland reduziert Gaslieferungen
Bereits in den Monaten vor dem Anschlag hatte Russland nach Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine die Gaslieferungen über Nord Stream 1 mehrfach stark eingeschränkt oder komplett gestoppt.
Bislang blieb die Verantwortung für die Anschläge unaufgeklärt. Ende August 2025 wurde der mutmaßliche Drahtzieher basierend auf einem Europäischen Haftbefehl an der Adriaküste im Familienurlaub festgenommen. Über Monate wehrte sich Serhij K. gegen seine Auslieferung nach Deutschland und trat zwischenzeitlich in einen Hungerstreik, da er sich misshandelt fühlte.
Drei Monate nach seiner Festnahme erfolgte am 27. November die Überstellung nach Deutschland. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn um. Seitdem befindet sich Serhij K. in Untersuchungshaft in Deutschland. Eine Haftbeschwerde von ihm wurde im Dezember vom Bundesgerichtshof (BGH) abgelehnt.
Im damaligen Beschluss des höchsten deutschen Strafgerichts wird auch dargestellt, wie die Ermittler die Operation in der Ostsee einschätzen. Demnach begab sich Serhij K. spätestens am 8. September 2022 gemeinsam mit sechs Komplizen – darunter ein Schiffsführer, ein Sprengstoffexperte und vier Tiefseetaucher – im Hafen von Wiek auf Rügen an Bord der Segelyacht „Andromeda“, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte.
Vier Sprengsätze in 80 Metern Tiefe angebracht
Die Gruppe soll bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe nahe Bornholm am Meeresgrund vier Sprengsätze mit Zeitzündern an den Pipelines befestigt haben. Dabei handelte es sich um militärisch eingesetzte Hochleistungssprengstoffe mit enormer Zerstörungskraft, die auch in großen Wassertiefen detonieren können. Die Sprengsätze explodierten am 26. September 2022.
Serhij K. soll zu diesem Zeitpunkt Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein. Sein italienischer Verteidiger hatte bereits vor der Auslieferung nach Deutschland bezweifelt, dass er wegen der mutmaßlichen Sabotage strafrechtlich belangt werden könne. Die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates erfolgte. Dies stehe einem Verfahren in Deutschland jedoch nicht entgegen.
Der Bundesgerichtshof erklärte in seinem Beschluss im Dezember, dass völkerrechtliche Immunität für Amtsträger nicht für „geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“ gelte. Auch das sogenannte Kombattantenprivileg, das rechtmäßige Kriegshandlungen von Militärangehörigen einer Konfliktpartei straflos stellt, könne Serhij K. vermutlich nicht in Anspruch nehmen. Zum einen seien verdeckte Militäroperationen davon nicht erfasst, zum anderen galten die Pipelines als zivile Objekte.
Bundesanwaltschaft bleibt zuständig
Dass die Taten in internationalen Gewässern stattfanden, stellte für den dritten Strafsenat in Karlsruhe kein Hindernis dar. Die deutsche Strafhoheit bestehe, da die Folgen der Explosionen auch auf deutschem Staatsgebiet spürbar waren. Zudem bestätigte das Gericht die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft, was auch für den Prozess in Hamburg von Bedeutung sein könnte.
Die strafrechtliche Verfolgung der Anschläge stieß im vergangenen Herbst jedoch auf weitere Schwierigkeiten. Ein mutmaßlich ebenfalls beteiligter Taucher wurde im September in Polen festgenommen und zeitweise in Untersuchungshaft genommen. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab, sodass der Ukrainer freikam.
Polens Regierungschef Donald Tusk betonte zuvor, dass es nicht im Interesse seines Landes liege, den Mann anzuklagen oder auszuliefern. Die polnische Regierung hatte sich stets gegen den Bau der Pipeline ausgesprochen.