Verzögert das neue Heizungsgesetz den Klimaschutz? Verfassungsrechtliche Zweifel wachsen
Die von Wirtschaftsministerin Reiche vorangetriebene Änderung des Heizungsgesetzes könnte die Erreichung der Emissionsminderungen im Gebäudesektor ernsthaft beeinträchtigen. Ist das Gesetz damit noch verfassungskonform? Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags äußern zumindest erhebliche Zweifel.
Zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz der schwarz-roten Koalition bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, wie ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zeigt. Darin heißt es, es gebe „verfassungsrechtliche Zweifel“, insbesondere in Bezug darauf, ob die Neuregelung der Heizungsemissionen durch das neue Gesetz die Reduktionsverpflichtungen unangemessen in die Zukunft verschiebe. Allerdings bleibe offen, wie das Bundesverfassungsgericht diese Bedenken bewerten würde.
Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Grünen, erklärte: „Dieses Gesetz wirft verfassungsrechtliche Fragen auf.“ Offenbar sei dies für Wirtschaftsministerin Katherina Reiche unerheblich. „Die Abgeordneten von Union und SPD sollten ihre Position überdenken, da ihnen vor dem Bundesverfassungsgericht eine Blamage droht.“ Kellner hatte die wissenschaftlichen Dienste um das Gutachten gebeten.
Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe kritisieren den Entwurf bereits als verfassungsrechtlich „hochgradig fragwürdig“. Die Linke-Fraktion plant, die geplanten Änderungen gegebenenfalls mit einer Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu stoppen.
Umfassende Reform in Planung
Der Bundestag debattierte vergangene Woche erstmals über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Die schwarz-rote Koalition will zentrale Bestandteile der bisher von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen außer Kraft setzen. Reiche betonte im Bundestag, die Regierung wolle „Heizungszwänge“ durch mehr Technologieoffenheit ablösen. Die CDU-Politikerin kritisierte die bisherigen Vorgaben als „Zwang zur Wärmepumpe“.
Der zentrale Bestandteil des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes, das oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet wird, soll entfallen: die 65-Prozent-Regelung, die vorschreibt, dass jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Künftig sollen weiterhin neue Gas- und Ölheizungen erlaubt sein, sofern sie schrittweise einen wachsenden Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen wie Biomethan nutzen. Die bisherige Vorgabe, dass ab 2045 keine Heizkessel mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, soll wegfallen.
Urteil zum Klimaschutz erhöht den Druck auf die Politik
Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2021 in einem wegweisenden Urteil klar, dass dieser Artikel den Staat zum Klimaschutz verpflichtet. Dabei wurde betont, dass einschneidende Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen nicht zulasten der jungen Generation aufgeschoben werden dürfen. Das Gericht forderte die Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz entsprechend nachzubessern.
Die entscheidende Frage lautet nun: Erschwert das neue Heizgesetz die Erreichung der Klimaziele? Die wissenschaftlichen Dienste stellen anhand vorliegender Prognosen verschiedener Institute erhebliche Zweifel daran fest, dass die geplanten Regelungen ausreichen, um die Emissionsminderungen im Gebäudesektor sicherzustellen. Eine „Ziellücke“ könnte sich vergrößern. Aus der Fachliteratur wird aus Artikel 20a GG teilweise ein „Verschlechterungsverbot“ abgeleitet – ein neues Gesetz darf demnach nicht hinter das bisherige Klimaschutzniveau zurückfallen.