Dobrindt fordert Kürzung beim Bürgergeld-Regelsatz: Mehr Einsparungen möglich
Derzeit erhalten alleinstehende Bürgergeld-Empfänger monatlich 563 Euro. Innenminister Alexander Dobrindt sieht bei dieser Sozialleistung erhebliches Einsparpotenzial und bekommt Unterstützung von der Jungen Union, die eine „offene Debatte“ fordert.
In der laufenden Reformdiskussion hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt eine Reduzierung des Bürgergeld-Regelsatzes vorgeschlagen. Gegenüber dem „Focus“ erklärte der CSU-Politiker: „Mit einem Volumen von knapp 50 Milliarden Euro jährlich kann das Bürgergeld einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. Ich bin weiterhin überzeugt, dass hier deutlich größere Einsparungen möglich sind als bislang vorgesehen.“
Nach Dobrindts Auffassung ist der Regelsatz aktuell zu hoch, da er eigentlich nur das Existenzminimum abdecken sollte. „Die starken Erhöhungen des Regelsatzes in der vergangenen Legislaturperiode führten zu erheblichen Kostensteigerungen. Meiner Meinung nach liegt der Regelsatz momentan über dem notwendigen Niveau, da er ausschließlich das Existenzminimum sichern soll. Das muss dringend überprüft werden“, erklärte der Innenminister.
Unterstützung erhält Dobrindt von der CDU: Johannes Winkel, Vorsitzender der Jungen Union und Bundestagsabgeordneter, äußerte gegenüber der „Rheinischen Post“: „Wir benötigen eine ehrliche Diskussion über das Leistungsniveau.“ Er stimmt Dobrindt zu, dass die Kombination aus Bürgergeld, Übernahme von Miet- und Energiekosten sowie zahlreichen kostenlosen Angeboten den Anreiz zur Arbeitsaufnahme deutlich schmälert.
Ab 1. Juli gelten neue Regelungen
Seit 2023 ersetzt das Bürgergeld das umstrittene Hartz-IV-System, das von der Reformagenda des ehemaligen SPD-Kanzlers Gerhard Schröder geprägt war. Die Union kritisierte das neue System bald als zu großzügig und als ungerecht gegenüber den Steuer- und Beitragszahlern.
Alleinstehende erhalten aktuell 563 Euro monatlich. Kinder bekommen je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Ausgaben für die Bürgergeld-Regelsätze auf 29,4 Milliarden Euro. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft, Heizung und Wiedereingliederungsmaßnahmen. Für etwa 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger gelten ab dem 1. Juli verschärfte Regeln bis hin zu möglichen vollständigen Sanktionen. Zudem wird das Bürgergeld künftig auch als Grundsicherungsgeld bezeichnet.