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Medien veröffentlichen Vertragstext: Inhalt des Abkommens zwischen USA und Iran

Medien veröffentlichen Text: Das steht im Abkommen zwischen den USA und dem Iran

Das zwischen den USA und dem Iran ausgehandelte Abkommen liegt vor, doch seit Tagen spekuliert die Öffentlichkeit über dessen genaue Inhalte. Nun haben verschiedene Medien den Vertragstext veröffentlicht, der noch in dieser Woche in der Schweiz unterzeichnet werden soll.

Der von Saudi-Arabien finanzierte Nachrichtensender Al-Arabija berichtet, den Text des Rahmenabkommens zwischen den USA und dem Iran erhalten zu haben, der am Freitag in der Schweiz offiziell unterschrieben werden soll. Am Dienstagabend veröffentlichte Al-Arabija die 14 Punkte des Dokuments. Auch der Finanznachrichtendienst Bloomberg veröffentlichte einen identischen Text. Eine offizielle Bestätigung steht bislang aus.

Das Dokument wurde bislang nicht offiziell freigegeben, und die darin enthaltenen Punkte sowie Formulierungen könnten sich noch ändern. US-Präsident Donald Trump kündigte am Montag am Rande des G7-Gipfels in Frankreich an, dass er das „sehr wichtige“ Dokument in den kommenden Tagen veröffentlichen wolle.

Dem nun öffentlich gewordenen Text zufolge verständigen sich Washington und Teheran unter anderem auf folgende Maßnahmen:

  • Ein „sofortiges und dauerhaftes Ende aller kriegerischen Auseinandersetzungen an allen Fronten, einschließlich des Libanon“. Beide Seiten und ihre Verbündeten verpflichten sich ab Unterzeichnung, „keine feindlichen Aktionen mehr gegeneinander zu unternehmen“ und auf „Gewaltanwendung zu verzichten“.

  • Die Ausarbeitung einer endgültigen Vereinbarung wird angestrebt. Die Verhandlungen darüber sollen maximal 60 Tage dauern, mit der Möglichkeit einer Verlängerung, sofern beide Parteien zustimmen.

  • Unmittelbar nach Unterzeichnung sollen die USA ihre maritime Blockade gegen iranische Häfen im Persischen Golf aufheben und den Schiffsverkehr innerhalb von 30 Tagen vollständig wiederherstellen. 30 Tage nach Abschluss der endgültigen Vereinbarung sollen US-Truppen zudem aus den „umliegenden Gebieten“ abgezogen werden.

  • Der Iran verpflichtet sich, nach Unterzeichnung „sofortige Maßnahmen“ zu ergreifen, damit der Handelsschiffsverkehr durch die Straße von Hormus innerhalb von 30 Tagen auf das Niveau vor Ausbruch des Konflikts zurückkehrt. Dabei sind auch die Beseitigung technischer Hindernisse und die Neutralisierung von Minen vorgesehen.

  • Die USA und ihre Partnerländer sollen einen umfassenden Plan für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung im Iran erarbeiten. Eine Finanzierung von mindestens 300 Milliarden US-Dollar soll gesichert werden. Der Mechanismus zur Umsetzung soll innerhalb von 60 Tagen entwickelt und Bestandteil der endgültigen Vereinbarung sein.

  • Die USA verpflichten sich, „alle bestehenden Sanktionen“ gegen den Iran aufzuheben, darunter auch jene aus UN-Sicherheitsrats-Resolutionen sowie der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA), ebenso wie „alle einseitigen US-Sanktionen“. Der Zeitplan für die Aufhebung dieser Sanktionen soll in der endgültigen Vereinbarung festgelegt werden.

  • Im Dokument heißt es: „Die Islamische Republik Iran bekräftigt, niemals Atomwaffen herstellen zu wollen.“ USA und Iran hätten sich darauf geeinigt, dass Fragen zu hochangereichertem Uran und weiteren atombezogenen Themen, einschließlich der nuklearen Bedürfnisse Irans, in der endgültigen Vereinbarung „angemessen“ geklärt werden.

  • Bis zum Abschluss der endgültigen Vereinbarung sollen beide Parteien den aktuellen „Status quo“ bewahren – der Iran bei seinem Atomprogramm, die USA durch den Verzicht auf neue Sanktionen und die Verstärkung ihrer Truppen in der Region.

  • Nach Unterzeichnung erteilt das US-Finanzministerium Ausnahmeregelungen für den Export von iranischem Rohöl, Erdölerzeugnissen und Derivaten. Diese Ausnahmen gelten auch für alle damit verbundenen Dienstleistungen wie Banktransfers, Versicherungen und Transport.

  • Während der Verhandlungen zur endgültigen Vereinbarung verpflichten sich die USA, „eingefrorene oder eingeschränkte Vermögenswerte“ des Irans freizugeben und diese „vollumfänglich“ für die iranische Zentralbank verfügbar zu machen.