Neue Extremismus-Definition: Höcke will AfD-Unvereinbarkeitsliste neu gestalten
Beim AfD-Parteitag in Erfurt strebt der thüringische Landesvorsitzende Björn Höcke eine neue Extremismus-Definition an, die kaum noch auf Organisationen anwendbar wäre. Zudem fordert er, die Grünen als „anti-deutsch“ einzustufen. Außerdem ist vorgesehen, im Jahr 2029 auf einen Parteitag zu verzichten.
Das Antragsbuch für den Parteitag in Erfurt fällt mit 58 Seiten deutlich kürzer aus als beim letzten Mal, als es noch 152 Seiten waren. Dies liegt auch daran, dass kein neues Bundestagswahlprogramm beschlossen werden muss.
Die Anträge konzentrieren sich fast ausschließlich auf die interne Struktur der Partei. Größere inhaltliche Debatten, etwa zur Wiedereinführung der Wehrpflicht, werden offenbar bewusst von der großen Bühne des Parteitags ferngehalten – insbesondere kurz vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt.
Ein Antrag, der unter anderem von dem rechtsextremen Thüringer AfD-Chef Björn Höcke verfasst wurde, enthält dennoch brisante Forderungen. Er könnte die Partei weiter in Richtung des rechtsextremen Spektrums öffnen. Im Mittelpunkt steht Höckes bevorzugtes Thema: die Unvereinbarkeitsliste der AfD, die bisher festlegt, welchen extremistischen Gruppierungen Parteimitglieder nicht angehören dürfen.
Extremismus soll künftig nur bei Bekenntnis zu Gewalt gelten
Die Unvereinbarkeitsliste war Höcke schon lange ein Dorn im Auge. So pflegte er trotz der Liste engen Kontakt zur rechtsextremen Identitären Bewegung. Schon vor Jahren hatte sein völkisches Netzwerk „Flügel“ eine komplette Abschaffung der Liste gefordert. Nun soll der Bundesvorstand beauftragt werden, die Unvereinbarkeitsliste innerhalb eines Jahres einer Überarbeitung zu unterziehen.
Höcke und die weiteren Antragsteller definieren klar, welche Organisationen künftig als extremistisch gelten sollen: Nur solche, die gewaltsam die parlamentarische Demokratie durch eine Diktatur ersetzen wollen. Im Antrag heißt es dazu wörtlich: „a) eine auf die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie und Errichtung einer Diktatur abzielende Programmatik sowie b) ein planmäßiges, aktiv kämpferisches auf die Durchsetzung der unter a) aufgeführten Ziele gerichtetes Vorgehen, c) insbesondere durch das Bekenntnis zu bzw. den systematischen Einsatz von Gewalt (Militanz)“.
Unvereinbarkeitsliste verliert an Bedeutung
Diese Definition ist wesentlich enger als die des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder der Bundeszentrale für politische Bildung. Zum einen, weil sie explizit das Ziel einer Diktatur nennt – das bloße Ziel der Abschaffung der freiheitlichen Demokratie reicht Höcke und seinen Mitstreitern nicht aus. Zum anderen ist Gewalt in anderen Definitionen nicht unmittelbar Voraussetzung für Extremismus.
Der Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) kritisiert die Antragsdefinition als nicht mit verfassungsrechtlichen und wissenschaftlichen Standards vereinbar. „Es handelt sich um eine auf Gewalt und Putschismus reduzierte Definition, die auf kaum eine Organisation zutrifft“, erklärt Schroeder gegenüber RTL/ntv. Aspekte wie Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit würden ignoriert, obwohl sie Voraussetzungen für extremistisches Handeln sind. „Damit würde die AfD ihre Unvereinbarkeitsliste faktisch obsolet machen“, so Schroeder. Eine Liste, die niemanden betrifft, entspricht genau dem Wunsch der rechtsaußen Kräfte in der AfD: vollkommen wirkungslos.
Grüne sollen als „anti-deutsch“ eingestuft werden
Ein weiterer Antrag fordert eine Verjährungsfrist von zehn Jahren für frühere Mitgliedschaften in extremistischen Organisationen. „Eine Mitgliedschaft, die länger zurückliegt als die Verjährungsfrist, muss nicht mehr angegeben werden“, heißt es. Dies wäre eine Kehrtwende gegenüber dem Fall des früheren Höcke-Vertrauten Andreas Kalbitz, der wegen einer verborgenen Mitgliedschaft in der Neonazi-Organisation „Heimattreue Deutsche Jugend“ aus der Partei ausgeschlossen wurde.
Im Antrag wird zudem gefordert, nicht nur extremistische Organisationen, sondern auch „sämtliche Gruppen, die unseren Grundüberzeugungen entgegenstehen“, auf die Unvereinbarkeitsliste zu setzen. Als einziges Beispiel wird dabei die Partei Bündnis90/Die Grünen genannt, die als „anti-deutsch“ bezeichnet und beschuldigt wird, die „ethnisch-kulturellen, demographischen, sprachlichen und wirtschaftlichen Grundlagen Deutschlands“ zu zerstören. Allerdings schließen die Satzungen beider Parteien eine doppelte Mitgliedschaft ohnehin aus. Selbst im Umfeld der AfD-Bundesspitze wird diese Forderung mit Skepsis betrachtet.
Jugendorganisation soll stärkere Mitbestimmung erhalten
Mehrere Anträge befassen sich mit der neu gegründeten AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (GD). Im Unterschied zur früheren „Jungen Alternative“ hat der Bundesvorstand bei der GD mehr Einfluss, da nur Parteimitglieder der AfD auch Mitglied der GD sein können. Dadurch können Regelverstöße vom Bundesvorstand geahndet werden.
Im Gegenzug soll die Jugendorganisation künftig mehr Mitsprache erhalten. So sollen der GD-Bundesvorstand eigene Parteitagsanträge einbringen und Mitglieder in den AfD-Bundeskonvent sowie die Schatzmeisterkonferenz entsenden dürfen. Diese Anpassungen sind konsequent, bergen aber Risiken: Die Sicherheitsbehörden bewerten die GD nicht als gemäßigter als die „Junge Alternative“, die bereits als rechtsextrem eingestuft wurde. Die AfD-Führung scheint sich von den Einschätzungen des Verfassungsschutzes jedoch nicht abschrecken zu lassen, da die Umfragewerte weiterhin gut sind.
Kein Bundesparteitag im Superwahljahr 2029
Ein weiterer bemerkenswerter Antrag des Bundesvorstands sieht vor, im „Superwahljahr 2029“ auf einen Bundesparteitag zu verzichten. In diesem Jahr stehen Wahlen zum Bundestag, zum Europaparlament und in drei Landtagen an. Obwohl die AfD-Satzung einen jährlichen Parteitag vorsieht, möchte die Parteiführung diesen Termin ausfallen lassen.
Andere Parteien nutzen solche Parteitage als wichtige mediale Wahlkampftermine. Die AfD-Führung hingegen begründet die Absage damit, dass angesichts vieler Wahltermine die begrenzten personellen Ressourcen geschont werden sollen. Dies könnte auch darauf hindeuten, dass die Parteispitze ihrem Mitarbeiterstab nicht zutraut, ein derart intensives Jahr zu bewältigen.
Zusätzlich besteht die Befürchtung, dass inhaltliche Diskussionen auf Parteitagen die internen Konflikte der Partei offenlegen könnten. Für den anstehenden Parteitag in Erfurt ist es bisher gelungen, solche Auseinandersetzungen zu vermeiden.