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Neue Strategie angestoßen: Steinbrück lehnt AfD-Verbotsverfahren ab

Regt neue Strategie an: Steinbrück lehnt Verbotsverfahren gegen die AfD ab

Die Diskussion um den Umgang mit der AfD und die sogenannte Brandmauer entflammt immer wieder neu. Der ehemalige Finanzminister Steinbrück befürwortet deren Fortbestand, fordert jedoch gleichzeitig Strategien, um die AfD zu „entradikalisieren“. Zudem schlägt er verschärfte Maßnahmen gegen einzelne Mitglieder vor.

Peer Steinbrück, früherer Bundesfinanzminister, bringt eine neue Perspektive im Umgang mit der AfD ins Spiel. Im Podcast „Ronzheimer“ erklärte der Sozialdemokrat, dass er die Brandmauer „auf absehbare Zeit“ für unverzichtbar halte, bezogen auf die Positionen der AfD. Gleichzeitig stellte der frühere NRW-Ministerpräsident die Frage, wie man eine „gewisse Verschiebung der AfD im politischen Spektrum hin zu einer rechtskonservativen Haltung“ bewirken könne.

Im Gespräch mit Paul Ronzheimer von „Bild“ schlug Steinbrück vor, klare Grenzen in verschiedenen politischen Bereichen festzulegen, an denen festgehalten wird: „Solange sich die AfD nicht verlässlich daran hält, sind weder Kooperationen noch Duldungen denkbar.“

Er verwies dabei auf Vorschläge des Historikers Andreas Rödder, ehemals Vorsitzender der CDU-Grundwertekommission, zum Umgang mit der AfD. Rödder hatte für eine „konditionierte Gesprächsbereitschaft diesseits der ‚Brandmauer'“ plädiert. Es lohne sich, den Dialog zu suchen, wenn „die AfD klare Grenzen respektiert und sich deutlich von rechtsextremen Positionen und Persönlichkeiten distanziert“, so Rödder im vergangenen Jahr im „Stern“. Steinbrück sprach sich dafür aus, „wenigstens diese Überlegung weiterzuverfolgen, ob sich so eine stärkere Entradikalisierung der AfD erreichen lässt.“

Entzug des passiven Wahlrechts

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD lehnt Steinbrück ab. Er argumentierte: „Die Wähler verschwinden dadurch nicht, stattdessen würden sie ausgeschlossen und womöglich kriminalisiert – und gerade diese Wähler könnten wir zurückgewinnen.“ Zudem sei es äußerst schwierig, ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich durchzusetzen – ein Scheitern hätte seiner Ansicht nach „katastrophale Konsequenzen“.

Stattdessen plädierte der Sozialdemokrat dafür, einzelnen AfD-Vertretern das passive Wahlrecht zu entziehen – etwa Björn Höcke, dem Parteichef und Fraktionsvorsitzenden der vom Verfassungsschutz als eindeutig rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD. „Ich bin überzeugt, dass es ausreichend Belege gibt, um zu zeigen, dass Herr Höcke eine Gesinnung vertritt, die mit den Grundprinzipien unserer Verfassung unvereinbar ist“, erklärte Steinbrück.

CDU-Politiker betonen klare Abgrenzung

Unterdessen warnen führende CDU-Politiker ihre Partei vor einer Zusammenarbeit mit der AfD. Dennis Radtke, Vorsitzender des Arbeitnehmerflügels, sagte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“: „Wenn die CDU der AfD die Hand reicht, ist sie am Ende.“

Der Hamburger CDU-Vorsitzende Dennis Thering äußerte gegenüber der Zeitung seine deutliche Warnung vor jeglicher Kooperation mit der AfD. Er prognostiziert „massive Konflikte“ innerhalb der Partei, sollten nach den Landtagswahlen im September Koalitionen mit der AfD entstehen: „Das wäre der Anfang vom Ende.“

Per Parteitagsbeschluss hat die CDU Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit der Linken sowie der AfD ausgeschlossen. Je nach Wahlausgang in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin könnte die Partei jedoch unter Druck geraten, diesen Beschluss aufzuweichen oder zu ignorieren. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern liegt die AfD aktuell in den Umfragen deutlich vorn.