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Zwei Jahre nach Legalisierung: Cannabis im Straßenverkehr soll in Unfallstatistiken erfasst werden

Zwei Jahre nach Legalisierung: Cannabis am Steuer soll in Unfallstatistik erscheinen

Im Gegensatz zu Unfällen unter Alkoholeinfluss werden Unfälle mit Cannabis am Steuer bisher nicht in der offiziellen Statistik erfasst. Das Bundesverkehrsministerium plant nun eine Änderung, um die Datenlage für die Forschung zu optimieren.

Künftig sollen schwere Verkehrsunfälle, bei denen Cannabis am Steuer eine Rolle spielt, in der amtlichen Statistik berücksichtigt werden. Dies erlaubt eine fundierte Analyse der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, heißt es in einem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums, der an diesem Freitag dem Bundesrat vorgelegt wird. Hintergrund ist die seit 2024 geltende Legalisierung von Cannabis mit zahlreichen Auflagen. Dabei wurde auch ein Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr eingeführt, der vergleichbar mit der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol ist.

Das Gesetz soll um die Erfassung des „Grades der Cannabiseinwirkung“ in der Straßenverkehrsunfallstatistik ergänzt werden – analog zur Erfassung des Alkoholpegels. Konkret geht es um die THC-Werte, die die Polizei bei Unfallaufnahmen ermittelt.

Die Statistik umfasst Unfälle, bei denen mindestens eine Person getötet oder verletzt wurde, sowie schwere Sachschäden. Erfasst werden zudem Informationen zu Alter und Geschlecht der Unfallbeteiligten, zum genutzten Verkehrsmittel und zur Dauer des Führerscheinbesitzes.

Bußgeld, Fahrverbot und Punkte bei Cannabis am Steuer

Seit August 2024 gilt ein gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Wer mit 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum oder mehr fährt, muss in der Regel mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Kommt Alkohol hinzu, erhöht sich das Bußgeld meist auf 1000 Euro. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabis-Verbot – hier ist die 3,5-Nanogramm-Grenze nicht anwendbar. Verstöße werden in der Regel mit 250 Euro geahndet.

Die systematisch erhobenen Daten sollen laut Ministerium die Unfallforschung verbessern – etwa bei der Analyse von Unfallverursachern unter Cannabiseinfluss oder dem Fahrverhalten junger Menschen. Zudem soll die Prävention und Aufklärung dadurch gezielter gestaltet werden können.

Die Legalisierung von Cannabis für Volljährige mit zahlreichen Einschränkungen wurde noch von der Ampel-Koalition umgesetzt und gilt seit dem 1. April 2024.