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Gleiche Bezahlung für Frauen: Deutschland hinkt beim EU-Entgelttransparenzgesetz hinterher

Gleiches Gehalt für Frauen: Deutschland verspätet sich beim EU-Entgelttransparenzgesetz

Frauen erhalten oft ein geringeres Gehalt als Männer. Ein neues EU-Gesetz soll hier für mehr Transparenz sorgen, doch Deutschland verpasst die gesetzte Umsetzungsfrist. Familienministerin Prien äußert Zweifel und kündigt eine vereinfachte Version an.

Deutschland hat die neuen Vorschriften zur Lohngleichheit bislang nicht in nationales Recht umgesetzt und verstößt damit ab diesem Montag gegen EU-Vorgaben. Am Sonntag endete die Frist, innerhalb derer alle EU-Mitgliedstaaten ihr Recht anpassen sollten. Das Bundesfamilienministerium gab kürzlich bekannt, dass die Anpassung erst bis Anfang 2027 erfolgen soll.

Die EU-Kommission steht nun vor der Entscheidung, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte die Gesetzesänderung in den kommenden Monaten tatsächlich erfolgen, könnte von einem Verfahren abgesehen werden.

Geplante Änderungen im Überblick

Bisher verdienen Frauen im Durchschnitt weniger als Männer. Laut Eurostat-Daten von 2024 liegt der Bruttostundenlohn von Frauen in Deutschland im Schnitt um 15,6 Prozent unter dem der Männer. EU-weit beträgt die Differenz 11,1 Prozent.

Um diese Ungleichheit zu beseitigen, sollen Beschäftigte künftig das Recht erhalten, Informationen über die durchschnittliche Bezahlung für vergleichbare Tätigkeiten zu verlangen – getrennt nach Geschlecht. Außerdem müssen Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitern regelmäßig über die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern berichten. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, Bewerberinnen und Bewerber frühzeitig über Einstiegsgehälter zu informieren und dürfen nicht mehr nach früheren Gehältern fragen.

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz wurde 2023 von den EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament verabschiedet. Die damalige deutsche Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung im EU-Rat enthalten. Als Frist für die nationale Umsetzung gilt der 7. Juni 2026.

Deutschland strebt eine bürokratiearme Umsetzung an

Familienministerin Karin Prien erklärte in einem am Freitag veröffentlichten „Politico“-Podcast, dass Deutschland gemeinsam mit anderen europäischen Partnern über Änderungen bei Fristen und Inhalten verhandle. „Am Ende werden wir aber wohl nicht um eine möglichst bürokratiearme Umsetzung herumkommen.“ Die CDU-Politikerin betonte, dass Entgeltgleichheit weiterhin ein wichtiges politisches Ziel bleibe.

Eine Sprecherin des Ministeriums hatte kürzlich mitgeteilt, dass die Richtlinie „auf das Wesentliche beschränkt, möglichst bürokratiearm und effektiv“ umgesetzt werden solle. Als Grund für die Verzögerung wurde die wirtschaftliche Lage genannt. Berichtspflichten und Auskunftsansprüche sollen demnach erst ab Juni 2028 gelten.

Ursachen für die Lohnunterschiede

Nach Angaben der EU-Kommission beruhen die Gehaltsunterschiede auf systematischen Ungleichheiten, etwa unzureichenden Betreuungsangeboten für Kinder und der disproportionalen Verantwortung von Frauen für unbezahlte Kinderbetreuung. Dies führt dazu, dass Frauen längere Unterbrechungen in ihrer Karriere einlegen. Zudem spielen stereotype Rollenbilder eine Rolle, die sich auf Bildungschancen, Einstellungen und Beförderungen auswirken.

Seit 2017 existiert in Deutschland ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das derzeit überarbeitet wird. Es ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Auskunft darüber zu verlangen, wie viel Kolleginnen und Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit verdienen. Ein Regierungsgutachten aus dem Jahr 2023 zeigte jedoch, dass diese Regelung kaum genutzt wird, unter anderem weil Betroffene befürchten, dass eine Anfrage bei Vorgesetzten negativ aufgenommen werden könnte.