EU verabschiedet Abschiebezentren: Migrationsforscher warnen vor „Rückführungen um jeden Preis“
Seit Jahren debattieren die EU-Staaten darüber, wie Menschen mit Ausreisepflicht schneller in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können. In Brüssel wurde nun eine Einigung erzielt, die die Rechte von Migranten deutlich einschränken könnte. Wissenschaftler warnen zudem vor neuen Abhängigkeitsverhältnissen.
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) äußert sich besorgt über die beschlossene Rückführungsverordnung der EU und spricht von „Rückführungen um jeden Preis“. Laut dem SVR-Vorsitzenden Winfried Kluth werden durch die Verordnung die Rechte der ausreisepflichtigen Personen erheblich eingeschränkt. Es bestehe die Gefahr, dass rechtsstaatliche Prinzipien und Grundrechte gefährdet und untergraben werden. Kluth betont: „Diese Rechte müssen gewahrt, praktisch umgesetzt und kontrolliert werden.“
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges, interdisziplinäres Gremium, das die wissenschaftliche Politikberatung unterstützt. Es soll Entscheidungsträger in der Integrations- und Migrationspolitik sowie die Öffentlichkeit bei der Urteilsbildung informieren.
Das Gremium kritisiert insbesondere die vorgesehenen Sanktionen gegen Ausreisepflichtige sowie die geplanten Einschränkungen der Rechtsberatung für Betroffene. Auch die Errichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten außerhalb der EU, sogenannte Return-Hubs, wird skeptisch beurteilt.
Diese Zentren würden neue Abhängigkeiten von Drittstaaten schaffen und seien stark von der politischen Stabilität der betreffenden Länder abhängig, so der Sachverständigenrat. „Sie sind somit politisch und finanziell aufwendig, bei ungewissem Nutzen.“
Insgesamt bewertet der Rat die neue Rückführungsverordnung kritisch, wie Vorsitzender Kluth hervorhebt. „Der SVR erkennt die Herausforderungen der Rückkehrpolitik an, warnt jedoch vor ‚Rückführungen um jeden Preis‘.“
Am Montagabend einigten sich die Verhandlungsführer von EU-Parlament und Mitgliedstaaten auf eine Rückführungsverordnung, die mehr Abschiebungen aus der EU ermöglichen soll. Die Vereinbarung erlaubt es den Mitgliedstaaten außerdem, Abschiebezentren in Drittstaaten außerhalb der EU einzurichten.