Steuerreform-Konzept: Bis zu 900 Euro jährlich – Klingbeil plant Entlastung für 35 Millionen Steuerzahler
Nach Informationen des „Stern“ legt Finanzminister Klingbeil zwei Varianten für eine Steuerreform vor, die die Union vor eine schwierige Entscheidung stellen. Eine stärkere Entlastung erfordert demnach eine Erhöhung der Erbschaftsteuer.
Mit zwei unterschiedlichen Modellen will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in die entscheidenden Koalitionsverhandlungen am Mittwoch im Kanzleramt gehen. Beide Vorschläge liegen dem „Stern“ vor.
Im ersten Modell sieht Klingbeil eine umfassende Steuerentlastung von 28 Milliarden Euro vor, die durch Maßnahmen wie eine Erhöhung der Erbschaftsteuer finanziert werden soll. Die zweite Variante umfasst eine moderate Entlastung von rund 17 Milliarden Euro und kommt ohne eine Erbschaftsteuer-Anhebung aus.
Kleine und mittlere Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro jährlich würden im ersten Modell um etwa 800 bis 900 Euro pro Jahr entlastet, während im zweiten Modell die Entlastung etwa halb so hoch ausfällt. Im ersten Modell müssten knapp eine Million Spitzenverdiener mit höheren Steuern rechnen, im zweiten sogar rund 1,5 Millionen Steuerzahler.
Klingbeil plant in beiden Modellen höhere Spitzensteuersätze
Für die Unionsparteien stellen die zwei Modelle eine Herausforderung dar: Für eine stärkere Entlastung müsse die Erbschaftsteuer reformiert werden, verlangt Klingbeil. Die CSU lehnt dies bislang strikt ab, während die CDU in dieser Frage gespalten ist. Auch eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes ist innerhalb der Union umstritten. Bei der Ausweitung der sogenannten Reichensteuer zeigten sich die Christdemokraten jedoch offen. Beim Treffen der Parteiführungen am Sonntag gab es keine Entscheidung für eines der Modelle. Union und SPD stehen sich sowohl bei der Steuerreform als auch bei der Arbeitsmarktreform weiterhin uneins gegenüber.
Beide Vorschläge verdeutlichen, wie schwierig eine spürbare Entlastung der Steuerzahler angesichts der angespannten Haushaltslage umzusetzen ist. So fällt die Erhöhung des Grundfreibetrags in beiden Varianten deutlich geringer aus als erwartet, und der Spitzensteuersatz soll nicht erst ab einem Einkommen von 80.000 Euro gelten, wie ursprünglich geplant. Zudem soll er in beiden Modellen von 42 auf 44 Prozent steigen.
Reichensteuersatz greift künftig deutlich früher
Im Detail sieht Klingbeils erster Vorschlag eine Anhebung des Grundfreibetrags von aktuell 12.348 Euro auf 12.900 Euro vor, eine Erhöhung um 552 Euro. Im zweiten Modell steigt der Freibetrag noch etwas stärker auf 13.084 Euro an. Der Eingangssteuersatz beginnt in beiden Fällen bei 14 Prozent.
Im ersten Modell verläuft der Steuertarif insgesamt etwas flacher, was insbesondere niedrige und mittlere Einkommen stärker entlastet. Der Spitzensteuersatz, der derzeit ab etwa 70.000 Euro gilt und bei 42 Prozent liegt, soll künftig erst ab 76.508 Euro greifen – jedoch auf 44 Prozent steigen. Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent, der momentan ab einem Einkommen von rund 278.000 Euro fällig wird, soll bereits ab 200.000 Euro gelten und auf 49 Prozent angehoben werden.
Das zweite Modell orientiert sich näher am aktuellen Steuertarif, wodurch die Entlastungen geringer ausfallen. Hier soll der Spitzensteuersatz von 44 Prozent ab einem Einkommen von 75.657 Euro greifen, während die Reichensteuer ebenfalls ab 200.000 Euro mit 48 Prozent erhoben wird.
Subventionsabbau als Gegenfinanzierung vorgesehen
Nach Berechnungen von Finanzbeamten Klingbeils würde das erste Modell über 35 Millionen Steuerpflichtige entlasten. Ein Single könnte demnach bis zu einem Jahresbrutto von 140.000 Euro entlastet werden, bei verheirateten Paaren läge die Grenze bei etwa 280.000 Euro. Im zweiten Modell profitieren knapp 35 Millionen Steuerpflichtige; hier liegt die Entlastungsgrenze für Singles bei rund 115.000 Euro Brutto jährlich, darüber würde die Steuerlast steigen, für Verheiratete bei 230.000 Euro.
Zusätzlich zur Erhöhung der Spitzen- und Reichensteuersätze schlägt Klingbeil in beiden Modellen einen umfassenden Abbau von Subventionen vor, ohne genaue Beträge zu nennen. Ziel ist, dass die Reform für Bund und Länder aufkommensneutral bleibt, also keine zusätzlichen Schulden entstehen. Im ersten, mit 28 Milliarden Euro teureren Modell, sollen außerdem Erbschaftsteuervergünstigungen und Schlupflöcher geschlossen werden.
Klingbeils Konzepte nehmen auch Bedenken der Union hinsichtlich möglicher Belastungen von Handwerksbetrieben auf, die als Personengesellschaften dem Einkommensteuergesetz unterliegen. Laut der letzten verfügbaren Einkommensteuerstatistik von 2021 liegen rund 85 Prozent der Handwerksunternehmer unterhalb der Einkommensgrenze für den bisherigen Spitzensteuersatz. Etwa ein Fünftel der steuerpflichtigen Personenunternehmer im Handwerk liegt sogar unter dem Grundfreibetrag und zahlt somit keine Steuern. Das Fazit der Finanzbeamten: Unabhängig vom gewählten Modell würden bis zu 90 Prozent der Handwerksbetriebe entlastet.
Ob die Union Klingbeils Vorschläge annimmt, bleibt offen. Die Stimmung vor dem Treffen am Mittwoch ist angespannt. Eigentlich hatten Union und SPD gehofft, die wichtigsten Konflikte bereits am vergangenen Sonntag zu lösen – was jedoch nicht gelang. Ein zentraler Streitpunkt ist unter anderem die Frage, wie stark der Arbeitsmarkt flexibilisiert werden soll, um Unternehmen zu unterstützen. Die Union setzt sich intern für einen schwächeren Kündigungsschutz und die Einführung eines Karenztags bei Krankheit ein, während die SPD dies angesichts des ohnehin schwierigen Arbeitsmarkts ablehnt.
Die Koalitionsspitzen wollen am Mittwoch eigentlich ein umfassendes Reformpaket vorlegen. Die Verhandlungen werden voraussichtlich schwierig, weshalb auch der Donnerstag vorsorglich im Kalender der Spitzenpolitiker freigehalten wird.
Dieser Artikel erschien zuerst beim „Stern“.