Steigende Personalkosten: Eigenanteil für Pflegeheimbewohner wächst weiter
Seit Jahren nehmen die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige in Heimen kontinuierlich zu. Die Bundesregierung plant eine Reform, um dem entgegenzuwirken. Eine aktuelle Auswertung verdeutlicht, wie hoch die Eigenleistungen im ersten Aufenthaltsjahr in den einzelnen Bundesländern im Durchschnitt ausfallen.
Die Kosten für die Pflege im Heim steigen für die Bewohnerinnen und Bewohner durch die selbst zu tragenden Anteile immer weiter an. Zum Stichtag 1. Juli lagen die durchschnittlichen Eigenanteile im ersten Heimjahr bundesweit bei 3.364 Euro pro Monat – das sind 119 Euro mehr als zu Jahresbeginn und 256 Euro mehr als am 1. Juli 2025, wie eine Analyse des Verbands der Ersatzkassen zeigt.
Die Koalition arbeitet derzeit an einer Pflegereform, die angesichts der angespannten Finanzlage der Pflegekassen jedoch darauf abzielt, die Entlastungen bei den Eigenanteilen zu reduzieren. Die Daten offenbaren zudem erhebliche regionale Unterschiede. Im Ländervergleich sind die Kosten im ersten Jahr im Heim mit durchschnittlich 3.761 Euro in Bremen und 3.695 Euro im Saarland am höchsten. Lediglich in Sachsen-Anhalt liegt die Belastung mit 2.891 Euro unter der 3.000-Euro-Marke.
In den genannten Beträgen ist ausschließlich der Eigenanteil für Pflege und Betreuung enthalten. Die Pflegeversicherung übernimmt, anders als die Krankenversicherung, nur einen Teil der Pflegekosten. Zusätzlich kommen für die Bewohnerinnen und Bewohner Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen der Einrichtungen sowie Umlagen für Ausbildungskosten hinzu.
Hauptkostentreiber sind die Personalausgaben für dringend benötigte Pflegekräfte. Seit 2022 dürfen Heime nur noch Verträge mit Pflegekassen abschließen, wenn sie nach Tarif oder vergleichbar bezahlen. Dies schlägt sich unmittelbar auf die Eigenanteile für die Pflege nieder: Der Ausgangswert, von dem aus die individuellen Zahlungen der Pflegebedürftigen berechnet werden, stieg bundesweit von über 2.000 Euro auf nun 2.088 Euro monatlich – das sind 226 Euro mehr als im Juli 2025.
Höhere Kosten für Personal, Verpflegung und Unterkunft
Auch die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sind gestiegen. Diese betragen nun im Durchschnitt 1.086 Euro pro Monat, was einem Anstieg von 50 Euro gegenüber dem 1. Juli 2025 entspricht. Für die Auswertung wurden Vergütungsvereinbarungen zwischen Pflegekassen und Heimen in allen Bundesländern herangezogen, wie der Verband der Ersatzkassen erläuterte. Zu den Mitgliedern zählen unter anderem die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit.
Verbandsvorsitzende Ulrike Elsner erklärte: „Es bestand Nachholbedarf, und es ist richtig, dass Pflegekräfte angemessen entlohnt werden. Allerdings darf dies nicht zu einer immer stärkeren finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen führen.“ Daher sei eine Begrenzung des Kostenanstiegs notwendig. Die geplante Pflegereform müsse eine faire Verteilung der Lasten gewährleisten und ausgewogene Eigenanteile schaffen. Patientenvertreter und Sozialverbände fordern seit Jahren eine Entlastung von stetig steigenden Zuzahlungen. Auch im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist eine „Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile“ als Prüfauftrag für eine Kommission verankert.
Im aktuellen Reformentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken sind jedoch Einsparungen bei den Entlastungszuschlägen vorgesehen, die von der Pflegekasse gewährt werden und mit der Aufenthaltsdauer steigen: Der Eigenanteil für die Pflege wird im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent, im zweiten Jahr um 30 Prozent, im dritten Jahr um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent reduziert. Die Zeiträume, bis zur nächsten Stufe, sollen laut Entwurf von 12 auf 18 Monate verlängert werden. Dies soll den Pflegekassen im kommenden Jahr Einsparungen von 2,6 Milliarden Euro ermöglichen.
Ein weiterer Bestandteil der Reform ist die vorgesehene Aussetzung der generellen Tarifbezahlung für Pflegekräfte ab Anfang 2027 für vier Jahre. Hintergrund sind die zunehmenden Finanzprobleme der Pflegeversicherung. Für 2027 wird mit einem Defizit von 7,6 Milliarden Euro gerechnet. Mit einem Risikopuffer aufgrund der schwachen Wirtschaftslage soll ein Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro gedeckt werden. Warken hatte Anfang Juni einen Entwurf vorgestellt, um allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Der Beitrag für Kinderlose soll dabei leicht auf 4,3 Prozent steigen. Zudem sind Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern geplant. Die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad sollen tendenziell verschärft werden. Ebenso sind Kürzungen bei Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige vorgesehen.