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Späterer Renteneintritt und Minijobs-Aus: Die wichtigsten Vorschläge der Rentenkommission

Späterer Eintritt, Minijob-Aus: Das sind die zentralen Vorschläge der Rentenkommission

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission plant laut ersten Berichten umfassende Maßnahmen zur Stärkung der gesetzlichen Rente. Noch vor der abschließenden Sitzung am heutigen Tag wurden informell Details bekannt, die aufgrund der vereinbarten Vertraulichkeit aber nicht offiziell bestätigt wurden. Das Gesamtkonzept vereint Insiderangaben zufolge eine neue kapitalgedeckte Zusatzrente mit längeren Arbeitszeiten, moderateren Anpassungen der Bestandsrenten sowie einer erweiterten Beitragsbasis durch die Einbeziehung von Selbstständigen. Ziel ist es, eine rentenbezogene Lebensstandardsicherung bei nachhaltiger Finanzierung zu gewährleisten. Basierend auf den ersten Informationen hier ein Überblick über zentrale Vorschläge, die am Dienstag vorgestellt werden sollen:

Kapitalgedeckte Zusatzrente

Ergänzend zur bestehenden Umlagefinanzierung soll in der gesetzlichen Rentenversicherung eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Modell eingeführt werden. Diese wird durch eine Zusatzbelastung von insgesamt zwei Beitragspunkten finanziert, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geteilt werden. Die Beiträge werden schrittweise eingeführt und von einem staatlichen Fonds ertragsorientiert investiert, um das Rentenniveau langfristig zu steigern. Zwei Beitragspunkte entsprechen derzeit rund 35 Milliarden Euro jährlich.

Höheres Renteneintrittsalter

Das derzeit geltende Renteneintrittsalter, das bis 2031 stufenweise auf 67 Jahre ansteigt, soll anschließend an die zunehmende Lebenserwartung gekoppelt werden. Der Anstieg erfolgt moderat, etwa ein halbes Jahr pro Jahrzehnt. Anfang der 2040er Jahre läge das Rentenalter somit bei 67,5 Jahren. Dieser Mechanismus wird regelmäßig überprüft. Für heute Vierjährige würde das Renteneintrittsalter von 70 Jahren im Jahr 2092 erreicht.

Erweiterung der Beitragszahler

Unter dem Konzept einer Erwerbstätigenversicherung soll der Kreis der Beitragszahler ausgeweitet werden. Künftig sollen alle neu aufgenommenen Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch Abgeordnete sollen ab der nächsten Legislaturperiode einbezogen werden. Für Beamte wird angestrebt, Reformschritte wie das höhere Renteneintrittsalter zu übernehmen. Eine vollständige Einbeziehung gilt jedoch als komplexes Langzeitprojekt.

Abschaffung der „Rente mit 63“

Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte soll entfallen. Die Möglichkeit, nach 45 Versicherungsjahren ohne Rentenkürzungen mit 63 Jahren in Rente zu gehen, wurde mit dem Rentenpaket 2014 eingeführt. Mittlerweile liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und sechs Monaten. Als Ausgleich ist eine Härtefallregelung vorgesehen, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen erlaubt, nach individueller Prüfung bis zu zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter ohne Abschläge in den Ruhestand zu treten.

Stabilisierung des Rentenniveaus

Die gesetzliche Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent des durchschnittlichen Einkommens läuft 2031 aus. Um ein Absinken des Rentenniveaus für Neurentner danach zu verhindern, soll ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor eingeführt werden. Dieser hält das Zugangsrentenniveau bei 48 Prozent, bis die Erträge der neuen Kapitalsäule greifen und das Niveau wieder anheben. Für heutige Rentner soll nach 2031 der Nachhaltigkeitsfaktor wieder aktiviert werden, der die jährlichen Rentenanpassungen leicht dämpft.

Abschaffung der Minijobs

Die Sonderregelung für Minijobs soll bis auf Ausnahmen für Schüler und Schülerinnen abgeschafft werden. Minijobber zahlen für Einkommen bis zu 603 Euro monatlich weder Steuern noch Sozialabgaben. Arbeitgeber leisten stattdessen pauschale Beiträge und Steuern. Ziel ist es, Altersvorsorgelücken zu schließen, da viele Minijobber aktuell keine oder nur geringe Rentenansprüche erwerben. Zudem gelten Minijobs als Fehlanreiz, weil sie Beschäftigte in geringfügigen Jobs halten und den Wechsel in reguläre Beschäftigungsverhältnisse erschweren.