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Sonderrechte für ukrainische Männer in der EU könnten bald entfallen

Ukrainische Männer könnten Sonderrechte in der EU verlieren

Geflüchtete aus der Ukraine sind derzeit in EU-Mitgliedsstaaten von der Pflicht befreit, einen Asylantrag zu stellen. Für Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren könnte sich diese Regelung im kommenden Jahr jedoch verändern. Die Innenminister der EU beraten aktuell über zwei unterschiedliche Vorschläge zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes.

Am Donnerstag sollen die EU-Innenminister entscheiden, ob Männer einer bestimmten Altersgruppe künftig von der Aufnahme nach der Aufnahmerichtlinie für ukrainische Geflüchtete ausgenommen werden. Dabei stehen zwei Varianten zur Auswahl.

Der erste Vorschlag sieht eine Verlängerung des bis zum 4. März 2027 geltenden Schutzstatus für alle Geflüchteten aus der Ukraine um ein weiteres Jahr vor. Der zweite Vorschlag hingegen sieht zwar ebenfalls eine Verlängerung vor, schließt aber ukrainische Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren vom vorübergehenden Schutz aus. Sollte diese Variante angenommen werden, würde die Einschränkung nur für Männer gelten, die neu in die EU einreisen.

Bei einer Vorbesprechung wurde unter anderem erörtert, ob sich eine solche Einschränkung mit vertretbarem Verwaltungsaufwand realisieren lässt. Dabei wird erwogen, dass ein Ausreisestempel aus der Ukraine ausreichen könnte, um zu überprüfen, ob ein Mann die Ukraine legal verlassen hat. Zudem soll eine mögliche Einschränkung für wehrfähige Männer relativ kurzfristig in Kraft treten.

Kein Asylverfahren für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhalten in der EU Schutz gemäß der Massenzustromrichtlinie. Das Bundesinnenministerium gab auf Nachfrage an, dass sich zum Stichtag 7. Februar laut Ausländerzentralregister knapp 1,16 Millionen Personen in Deutschland aufhielten, die seit Beginn des Krieges am 24. Februar 2022 eingereist sind. Ihnen wurde auf Grundlage dieser EU-Richtlinie ein vorübergehender Schutzstatus gewährt.

Seit August 2025 dürfen ukrainische Männer im Alter von 18 bis 22 Jahren wieder ausreisen. Für Männer zwischen 23 und 60 Jahren gilt weiterhin ein Ausreiseverbot. Es existieren jedoch Ausnahmen, etwa für alleinerziehende Männer, Sportler oder Journalisten. In der Ukraine besteht für Männer zwischen 18 und 60 Jahren Wehrpflicht und Wehrerfassung, wobei aktuell erst Männer ab 25 Jahren für den Kriegsdienst eingezogen werden.