Nur unverschlüsselte Nachrichten: Meta & Co. dürfen in der EU bald private Chats wieder durchsuchen
Befürworter sehen darin ein entscheidendes Mittel gegen Kindesmissbrauch, Kritiker hingegen warnen vor ineffektiver Massenüberwachung: Die Chatkontrolle erlebt in der EU ein unerwartetes Comeback. Beim automatisierten Durchsuchen privater Chats sind jedoch Ausnahmen vorgesehen.
Im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern sollen Messenger-Dienste in der EU bald wieder private Chats nach Hinweisen durchsuchen dürfen. Vertreter der Mitgliedsstaaten einigten sich auf eine zeitlich begrenzte Ausnahme von den europäischen Datenschutzvorschriften, wie mehrere Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur berichteten. Zuvor hatte bereits das EU-Parlament dem Vorhaben zugestimmt.
Die Abgeordneten hatten verlangt, verschlüsselte Nachrichten von der Kontrolle auszunehmen – einem Vorschlag, dem die EU-Länder nun zustimmen. So wird eine Übergangsregelung bis April 2028 reaktiviert, deren Verlängerung in Brüssel eigentlich als gescheitert galt. Der formelle Beschluss der EU-Staaten steht noch aus und soll in einem schriftlichen Verfahren bis Donnerstagnachmittag erfolgen.
Vorher übten unter anderem die CDU/CSU-Fraktion im Europaparlament (EVP), Deutschland sowie weitere Mitgliedstaaten Druck aus, um die ausgelaufene Ausnahme zum Schutz von Kindern wieder einzuführen. Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und das Bundeskriminalamt hatten die fehlende Rechtsgrundlage kritisiert. Datenschützer hingegen lehnen das Vorhaben seit Jahren ab und warnen vor anlassloser Massenüberwachung, die keinen effektiven Kinderschutz garantiere.
Ausnahme für verschlüsselte Nachrichten
Die befristete Ausnahme erlaubt es Unternehmen wie Microsoft (Outlook), Google (Gmail) oder Meta (Instagram), automatisiert nach Bildern oder Videos mit Kindesmissbrauch zu suchen. Die Kontrollen erfolgen freiwillig, und eine Weiterleitung von Verdachtsfällen an Behörden ist erst nach menschlicher Überprüfung erlaubt. Dies soll verhindern, dass technische Fehler zu falschen Verdächtigungen führen.
Die Regelung verbietet ausdrücklich das Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die bei Diensten wie WhatsApp oder Signal Standard ist. Im Gegensatz zu ursprünglichen Vorschlägen der Mitgliedstaaten gilt dies auch für noch verschlüsselte Nachrichten, was die automatisierte Kontrolle auf den Endgeräten einschränkt.
Insbesondere das sogenannte „Client-Side Scanning“ bleibt ausgeschlossen. Dabei überprüft eine Software direkt auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos vor dem Verschicken. Unter der zuvor bis April gültigen Übergangsregelung war dies noch erlaubt, doch das Europaparlament hatte sich zuletzt gegen diese Praxis ausgesprochen.
Verhandlungen zuvor gescheitert
Der Rat der Mitgliedstaaten hatte solchen Einschränkungen bisher nicht zugestimmt. Vor über drei Monaten beharrte das Parlament bei einer Abstimmung mehrheitlich darauf, eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahme abzulehnen, sodass die Verhandlungen als gescheitert galten und die Übergangsregelung auslief.
Mitte Juni lenkte EU-Parlamentspräsidentin und EVP-Mitglied Roberta Metsola die Diskussion überraschend um, indem sie sich beim EU-Gipfel für eine erneute politische Einigung auf eine Übergangslösung einsetzte.
Dieser Vorstoß stieß auf Kritik, da das Parlament Metsola bei der Abstimmung im März eigentlich beauftragt hatte, der EU-Kommission und dem Rat die ablehnende Position mitzuteilen und die Kommission zum Zurückziehen des Gesetzesvorschlags aufzufordern. Mit ihrer Haltung signalisierte Metsola jedoch die Bereitschaft, die Angelegenheit nochmals aufzugreifen.
Daraufhin erklärten sich die EU-Staaten formell bereit, die Ausnahme zu verlängern und ermöglichten dem EU-Parlament eine erneute Abstimmung. Die EVP-Fraktion beantragte ein beschleunigtes Verfahren, um noch vor der Sommerpause über die Regeln zu entscheiden. Neben der EVP unterstützten diesmal auch die europäischen Sozialdemokraten mehrheitlich die Verlängerung. Ein Stopp des Vorhabens hätte nun eine absolute Mehrheit der Abgeordneten erfordert.
Grundsätzlich strebt die EU eine dauerhafte Lösung an, welche Pflichten und Rechte Online-Plattformen im Kampf gegen Kinderpornografie haben. Der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament verhandeln weiterhin über den Gesetzestext. Erst nach einer Einigung können die neuen Bestimmungen in Kraft treten und die Übergangsregelung endgültig ablösen.