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NRW plant starke Einschränkungen für das Radfahren im Wald wegen Schäden durch „Chaoten“

Schäden durch "Chaoten": NRW will Radeln im Wald stark einschränken

In Nordrhein-Westfalen sollen Radfahrer, die künftig abseits der ausgewiesenen Wege im Wald unterwegs sind, mit Bußgeldern rechnen müssen. Motorräder, Mofas, Pedelecs und E-Scooter sollen vollständig aus den Waldgebieten verbannt werden. Dies ist Teil eines neuen Gesetzentwurfs des zuständigen Ministeriums.

Das Radfahren im Wald soll zukünftig nur noch auf offiziellen Fahrwegen oder eigens ausgewiesenen Trails erlaubt sein. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf der Landesregierung hervor, zu dem Verbände in den kommenden Wochen eine Stellungnahme abgeben können, wie ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in NRW erklärte.

Das Gesetz richtet sich vor allem gegen Mountainbiker, die abseits der Wege durch die Wälder fahren. In der Vergangenheit sorgten insbesondere illegale Rennstrecken sowie bauliche Eingriffe wie Rampen und Aufschüttungen mitten im Wald für Konflikte.

Waldboden soll besser geschützt werden

Dem Sprecher zufolge sieht der Gesetzentwurf zudem vor, dass für die Errichtung von Trails die Zustimmung des jeweiligen Waldbesitzers erforderlich ist. Das Radfahren im Wald soll stärker reguliert werden, um die Natur zu schützen. Ein Großteil der Freizeit-Radfahrer verhalte sich vorbildlich im Wald, doch es gebe leider immer wieder Einzelpersonen, die Schäden an der Natur und den Tieren verursachen. „Wir beobachten, dass Chaoten im Wald erhebliche Schäden anrichten“, erklärte der Ministeriumssprecher. Im Mittelpunkt der neuen Regelungen steht der aktive Schutz des Waldbodens.

Das Befahren des Waldes mit Motorrädern, Mofas, Pedelecs und E-Scootern soll künftig vollständig verboten werden. Der Gesetzentwurf ermöglicht laut Ministerium zudem erweiterte Bußgeldmaßnahmen und Betretungsverbote für Verstöße gegen die Vorgaben. Nach Angaben des WDR können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Das Ministerium äußerte sich dazu nicht weiter.

Mountainbike-Verband befürchtet starke Einschränkungen

Der WDR berichtete über die geplanten strengeren Regeln und die erste Reaktion des Deutschen Interessenverbandes Mountainbike (DIMB). Der Verband sieht in der geplanten Gesetzesänderung eine erhebliche Einschränkung des erlaubten Radfahrens im Wald. Vor allem schmalere Wege, die bislang genutzt wurden, wären dann verboten, sodass künftig faktisch nur noch breite Forstwege befahren werden dürften, kritisierte der DIMB und kündigte eine ausführliche Stellungnahme an.

Der Sprecher des Ministeriums betonte, dass der Wald auch künftig mit seinen Schutz- und Nutzfunktionen für alle zugänglich bleiben solle. Auch das Radfahren im Wald bleibe erlaubt – allerdings „nur auf den genehmigten Wegen“, die mit den Waldbesitzern abgestimmt sind, so der Sprecher.

In Nordrhein-Westfalen befinden sich etwa 63 Prozent der Waldflächen in Privatbesitz – ein Anteil, der in keinem anderen Bundesland so hoch ist. 21 Prozent der Wälder gehören den Kommunen, 13 Prozent dem Land.