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Missbrauch von Mitteln?: EU-Parlament verhindert Ermittlungen gegen CSU-Abgeordnete Niebler

Mittel missbraucht?: EU-Parlament blockiert Ermittlungen gegen CSU-Abgeordnete Niebler

Aufgrund eines Hinweises einer ehemaligen Mitarbeiterin wird im Europaparlament gegen die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler ermittelt. Es besteht der Verdacht, dass sie Mitarbeiter für private Zwecke eingesetzt hat. Niebler bestreitet diese Anschuldigungen. Zahlreiche Abgeordnete zeigen sich solidarisch mit ihr.

Das EU-Parlament lehnte trotz laufender Vorermittlungen wegen Betrugsvorwürfen die Aufhebung der Immunität der deutschen Abgeordneten Angelika Niebler ab. In Straßburg stimmten die Parlamentarier mit 309 zu 283 Stimmen gegen den Antrag, ihre Immunität aufzuheben. Niebler, die seit Jahren im Europaparlament tätig ist, soll zwischen 2017 und 2025 Mitarbeiter auch für private Angelegenheiten eingesetzt haben. Außerdem soll ein Mitarbeiter ausschließlich für einen ehemaligen CSU-Europaabgeordneten tätig gewesen sein. Die Politikerin weist diese Vorwürfe entschieden zurück.

Die Abgeordneten folgten damit der Empfehlung des Rechtsausschusses, der vermutete, dass die Hauptbelastungszeugin aus politischer Motivation heraus Hinweise an die Staatsanwaltschaft weitergegeben haben könnte. Dabei handelt es sich um eine frühere Mitarbeiterin Nieblers, die von 2021 bis 2023 für sie tätig war.

Besonders brisant ist, dass bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht der allgemeine Leumund eines Zeugen entscheidend ist, sondern ob ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht vorliegen. Die Staatsanwaltschaft sieht diese Voraussetzungen erfüllt, unter anderem, weil die Belastungszeugin zahlreiche Dokumente vorgelegt hat.

Die Europäische Staatsanwaltschaft hatte im Herbst vergangenen Jahres die Aufhebung der Immunität von Niebler beantragt. Anfang Mai sprach sich der Justizausschuss des Parlaments gegen diesen Antrag aus. Es wurde unter anderem argumentiert, dass die Beschwerden aus einem „direkten politischen Motiv“ eingereicht worden seien. Zudem fehle es an Präzision hinsichtlich der finanziell relevanten Beträge. Ziel sei offenbar gewesen, „den Ruf von Angelika Niebler zu beschädigen“.

Ohne die Aufhebung der Immunität kann die Staatsanwaltschaft keine weiteren Ermittlungen führen. Die Immunität dient vor allem dem Schutz der Abgeordneten vor politisch motivierten Verfahren in ihren Herkunftsländern.

Angelika Niebler ist seit 1999 Mitglied des Europaparlaments und seit 2014 Ko-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe dort. Seit 2015 bekleidet sie zudem das Amt der stellvertretenden CSU-Vorsitzenden. Laut ihrer Website erzielt sie diverse Nebeneinkünfte, unter anderem als Mitglied mehrerer Aufsichtsräte, Lehrbeauftragte an der Hochschule München und als Beiratsmitglied des Bayerischen Sparkassenverbands. Sie gehört zu den Abgeordneten mit den höchsten Zusatzeinkünften.

Die Europäische Staatsanwaltschaft könnte den Fall nun dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Für die Behörde steht auch ihre Glaubwürdigkeit auf dem Spiel, da sie verpflichtet ist, alle Hinweise auf mögliche Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU gründlich und umfassend zu prüfen.