CDU-Fraktionsvize Krings: Beleidigung von Politikern wie andere Delikte behandeln – aber Strafen insgesamt hoch halten
In der Koalition herrscht Uneinigkeit darüber, ob der viel diskutierte Paragraf 188 aufgehoben werden soll, der speziell Politiker mit besonders strengen Strafen vor Beleidigungen schützt. Auch die Justizminister der Länder haben dieses Thema auf ihrer Agenda.
Nach einem Strafbefehl wegen der Bezeichnung des Bundeskanzlers als „Lügenfritz“ entbrannte in der schwarz-roten Koalition eine Debatte über die Abschaffung der speziellen Regelung zur Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 StGB. „Ein gesondertes Strafrecht für Politiker halten wir nicht für notwendig. Daher bin ich offen für die Abschaffung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch“, erklärte Günter Krings, CDU-Fraktionsvize und zuständig für Innen- und Rechtspolitik, dem „Spiegel“.
Eine Reduzierung der Strafen bei Beleidigungen lehnt Krings jedoch ab – im Gegenteil: „Wir dürfen nicht ignorieren, dass sich die gesellschaftliche Umgangsform zunehmend verschlechtert. Deshalb sollten wir den Schutz der Ehre insgesamt stärken“, so Krings weiter. Er schlägt vor, die höheren Strafmaße des Paragrafen 188 auf die allgemeinen Beleidigungsdelikte des Paragrafen 185 auszuweiten. „So könnte ein umfassenderer Ehrenschutz für alle Bürgerinnen und Bürger erreicht und das Problem der Ungleichbehandlung beseitigt werden.“
Die SPD steht solchen Vorschlägen skeptisch gegenüber. „Die Forderung nach Abschaffung des Paragrafen 188 kommt zum falschen Zeitpunkt“, erklärte die rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge gegenüber dem „Spiegel“. Sie verweist auf die steigende Zahl von Ermittlungsverfahren, die von 2.600 im Jahr 2025 auf zuletzt 4.500 angestiegen sei. „Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Angriffe auf Personen im politischen Leben nehmen deutlich zu und nicht ab.“
Besonderer Schutz für Kommunalpolitiker?
Wegge betont, dass es nicht um den Schutz mächtiger Amtsträger gehe, sondern um die circa 200.000 Menschen, die sich ehrenamtlich in kommunalen Parlamenten oder als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister engagieren. „Meinungsfreiheit endet dort, wo gezielte Attacken auf die Würde von Menschen darauf abzielen, sie aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen“, erklärte Wegge. „Genau hierfür bietet Paragraf 188 Schutz, weswegen wir ihn bewahren wollen.“
Der Grünen-Europapolitiker Erik Marquardt hingegen befürwortet die Abschaffung des Paragrafen. „Es ist zwar belastend, mit zahlreichen Abwertungen und Beleidigungen als Politiker konfrontiert zu sein“, sagte er dem „Spiegel“. Dennoch seien Sonderrechte für Politiker nicht nötig. „Wichtiger als dieses Sonderrecht ist der Schutz politisch Engagierter vor tatsächlicher Gewalt oder konkreten Bedrohungen – besonders auf kommunaler Ebene“, so Marquardt. Er betont, dass Politik nicht den Eindruck erwecken sollte, die Meinungsfreiheit einzuschränken. „Daher muss Paragraf 188 gestrichen werden.“
Auch die kommende Justizministerkonferenz in Hamburg wird das Thema behandeln. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat einen Antrag eingebracht, der eine Reform des Beleidigungsparagrafen 185 vorsieht und zugleich die Abschaffung oder deutliche Einschränkung des Paragrafen 188 fordert.
Auf Länderebene regt sich Widerstand gegen eine Abschaffung, vor allem aus der SPD. Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums wollte den sächsischen Vorschlag auf Anfrage des „Spiegel“ nicht direkt kommentieren, signalisierte aber, dass Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) an der bestehenden Regelung festhalten möchte. „Die niedersächsische Justizministerin bewertet die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB kritisch“, teilte die Sprecherin mit. „Der Kampf gegen Hass und Hetze hat für das niedersächsische Justizministerium eine hohe Priorität.“