Bußgeldverfahren gegen „Compact“-Magazin wegen AfD-Werbung eingeleitet
Vor knapp einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht ein Verbot des „Compact“-Magazins aufgehoben, das die damalige Innenministerin Nancy Faeser ausgesprochen hatte. Faeser bezeichnete das Magazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Jetzt sieht sich das Blatt erneut mit rechtlichen Problemen konfrontiert.
Die Bundestagsverwaltung hat gegen das vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte „Compact“-Magazin ein Bußgeldverfahren eröffnet. Der Vorwurf lautet, das Magazin habe mit seiner Veranstaltungsreihe „Die blaue Welle rollt“ unerlaubt für die AfD geworben, obwohl die Partei dies ausdrücklich untersagt hatte. Dies könnte einen Verstoß gegen das Parteiengesetz darstellen, erklärte die Parlamentsverwaltung auf Anfrage. Zuvor hatte der SWR über das Verfahren berichtet.
Gemäß Parteiengesetz müssen Dritte, die Werbung für eine Partei betreiben, diese Aktivitäten sofort einstellen, wenn die Partei dies verlangt. Die AfD hatte das Magazin schriftlich aufgefordert, die Kampagne zu unterlassen. Die Bundestagsverwaltung prüft nun als zuständige Behörde für Parteienfinanzierung, ob „Compact“ dieser Aufforderung nachgekommen ist. Das Magazin wurde eingeladen, sich zu dem Vorwurf zu äußern.
Chefredakteur Jürgen Elsässer äußerte sich in einem YouTube-Video zu dem Verfahren und sprach von einem möglichen Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Er wies die Vorwürfe zurück, die Veranstaltungen seien keine Werbung für die AfD gewesen. Vielmehr habe man für „eine politische Wende im Land“ geworben, die nicht ausschließlich der AfD zugeschrieben werden könne, sondern auch andere politische Kräfte umfasse – also eine Art parteiübergreifende Initiative.
Außerdem habe das Magazin vor allem für sich selbst geworben. „Es handelte sich um ‚Compact‘-Werbeveranstaltungen und nicht um AfD-Werbeveranstaltungen“, betonte Elsässer. Als Beleg führte er an, dass neben AfD-Vertretern auch Redner der Freien Sachsen und der Partei Die Basis teilgenommen hätten. Er bezeichnete das Verfahren als einen Kampf um die Pressefreiheit und kündigte an, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen.
Magazin trotz Urteil weiter im Vertrieb
Im Juni des vergangenen Jahres erreichte das Magazin mit Sitz in Sachsen-Anhalt einen bedeutenden juristischen Erfolg: Das Bundesverwaltungsgericht erlaubte die weitere Veröffentlichung des Blattes. Die Richter hoben das Verbot des Bundesinnenministeriums aus dem Sommer 2024 auf. Begründet wurde dies damit, dass zwar verfassungswidrige Aktivitäten vorlägen, diese aber nicht den Charakter des Magazins maßgeblich bestimmten.
Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin zuvor verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Nach Angaben des Innenministeriums steht die „Compact“-Magazin GmbH seit längerer Zeit im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als eindeutig rechtsextremistische Organisation eingestuft und beobachtet.